Bundesregierung beschließt Steuervereinfachung

Berlin (dpa) - Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Steuervereinfachungen sind nach Monate langen Verhandlungen beschlossene Sache. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin nach Angaben der Union das Gesetzespaket.

Es sieht im Kern eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind aber begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Festhalten will die Koalition an der umstrittenen Möglichkeit einer zweijährlichen Steuererklärung. Bundesländer und Verbände hatten den Vorschlag zuvor abgelehnt, wonach Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen.

Insgesamt kosten die Steuervereinfachungen den Staat 585 Millionen Euro pro Jahr, die allein der Bund trägt. Das Gesetz soll bereits an diesem Donnerstag vom Bundestag endgültig verabschiedet werden. Der Bundesrat soll sich am 8. Juli abschließend befassen.

Die höhere Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer ist Kernstück der etwa 40 Steuervereinfachungen. Der Steuervorteil aus der höheren Pauschale von bis zu 36 Euro im Jahr soll mit der Dezember-Lohnabrechnung an Arbeitnehmer weitergereicht werden. Das kostet den Staat 330 Millionen Euro pro Jahr.

Nach früheren Berechnungen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine bedeutet die Maßnahme für Millionen Arbeitnehmer weder eine Steuerermäßigung noch Vereinfachung. Bestenfalls profitiere ein Bürger mit drei Euro im Monat.

Erleichterungen gibt es auch beim Kindergeld sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Sind volljährige Kinder noch in Ausbildung, arbeiten aber nebenbei, verzichtet der Fiskus bei der Festsetzung des Kindergelds auf eine Einkommensprüfung. Das kostet den Staat 200 Millionen Euro.

Auf weitere 60 Millionen Euro verzichtet die öffentliche Hand, weil bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich oder privat bedingten Aufwendungen unterschieden wird. Zur Liste gehören auch weniger schriftliche Nachweise und Dokumentationspflichten, mehr elektronische Überweisungen an die Finanzämter sowie zeitnahe Betriebsprüfungen der Unternehmen.

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und CDU-Expertin Antje Tillmann erklärten: „Der Papierkram wird deutlich reduziert, die Steuererklärung kann künftig einfacher und schneller erledigt werden.“ Auch Unternehmen profitierten. Ihr Bürokratieaufwand werde um 4 Milliarden Euro pro Jahr reduziert.