Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie von Karlsruhe gefordert ermittelt worden sei.
Dem widersprachen die höchsten Sozialrichter. Die Berechnungsmethode stelle „keine Verletzung des hier fraglichen Grundrechts“ dar. Der Betrag sei nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden. Die Kläger hätten somit keinen Anspruch auf höhere Leistungen (Az: B 4 AS 12/12 R). Der Anwalt der Familie sagte, er werde seinen Mandaten eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vorschlagen.