Bundestag beschließt Drei-Prozent-Hürde für Europawahl

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat bis tief in die Nacht getagt. Ein Überblick über wichtige Entscheidungen:

- EUROPAWAHL: Die bisher geltende Fünf-Prozent-Hürde wird auf drei Prozent gesenkt. Die Neuregelung war nötig geworden, weil die Verfassungsrichter die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt hatten. Diese verletze die Chancengleichheit der Parteien. Die rechtsextreme NPD focht den Bundestagsbeschluss umgehend beim Bundesverfassungsgericht an.

- FINANZSEKTOR: Die bisher bei der Bundesbehörde Bafin angesiedelte Bankenaufsicht wird auf die Europäische Zentralbank übertragen. Die EZB soll in Zukunft rund 150 Institute direkt überwachen, davon etwa 25 in Deutschland.

- BETREUUNG: Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom Gericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Nach der Neuregelung müssen Alternativen intensiver geprüft werden - etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste. Derzeit haben rund 1,3 Millionen Menschen hierzulande einen rechtlichen Betreuer.

- EURO: Deutschland legt der Einführung des Euro in Lettland keine Steine in den Weg. Der Bundestag befürwortet den Schritt, da Lettland sich binnen fünf Jahren von einem fast zahlungsunfähigen Staat zu einem wirtschaftlich stabilen EU-Mitglied entwickelt habe.

- BEHÖRDEN/INTERNET: Führungszeugnisse können künftig online beantragt werden - ebenso auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Bislang musste man dafür persönlich bei der jeweiligen Behörde erscheinen.

- TIERSCHUTZ: Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundestages am Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte festhalten. Die von der EU vorgesehene Lockerung hält das Parlament mit Blick auf den Tier- und Artenschutz für nicht akzeptabel.