Bund greift künftig stärker ein Bundestag beschließt Maßnahmen gegen Lieferngpässe bei Medikamenten

Berlin · Angesichts von Lieferengpässen bei Medikamenten greift der Bund künftig stärker in die Verteilung der Arzneimittel ein. Zudem wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen.

In jüngster Zeit haben sich Berichten zufolge Lieferengpässe gehäuft. Der Bund will nun stärker eingreifen.

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Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine gesetzliche Neuregelung, die Händler verpflichtet, Behörden über ihre Bestände zu informieren und Vorgaben zur Lagerhaltung zu befolgen. "Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikamente schnell bekommen", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Deswegen wird der Bund bei der Verteilung stärker eingreifen als bisher.

Konkret wird festgelegt, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über ihre verfügbaren Lagerbestände, sowie die Produktion Absatzmengen zu informieren. Um Lieferengpässe abzufedern, können künftig die Bundesoberbehörden für versorgungskritische Arzneimittel Vorgaben zur Lagerhaltung erteilen.

In Ausnahmefällen dürfen künftig auch Arzneimittel angewendet werden, die in einer Fremdsprache gekennzeichnet sind. Das gilt aber nur für Medikamente, die ein Arzt unmittelbar beim Patienten anwendet.

Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern sind die Apotheken verpflichtet, diese besonders preisgünstigen Arzneimittel abzugeben. Sollten diese rabattierten Arzneimittel in der Apotheke nicht zur Verfügung stehen, sollen Apotheker künftig auch vergleichbare Arzneimittel abgeben dürfen. In jüngster Zeit haben sich Berichten zufolge Lieferengpässe gehäuft.

Die Bestimmungen sind Teil des Gesetzes für einen fairen Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen. Die Novelle regelt den Finanzausgleich zwischen gesetzlichen Kassen mit vielen älteren Versicherten und solchen, deren Mitglieder vergleichsweise gesund und weniger krankheitsanfällig sind.

Dafür wird im "Risikostrukturausgleich" (RSA) künftig das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt - bisher sind es nur 50 bis 80 Krankheiten. So genannte Hochkostenfälle werden dadurch abgefedert, dass die Krankenkassen jeweils 80 Prozent der Leistungsausgaben erstattet bekommen, die über 100.000 Euro pro Jahr hinausgehen.

"Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter", sagte Spahn. "Die Kassen sollen nicht um die besten Finanztricks konkurrieren, sondern um den besten Service, die beste Versorgung und das modernste digitale Angebot."

Neu geregelt wird auch die Haftung bei Insolvenz einer Krankenkasse. Bislang werden in diesen Fällen zunächst die Kassen der gleichen Kassenart zur Kasse gebeten. Künftig wird die Last unter allen Krankenkassen verteilt.

(AFP)