Bundestag soll dubiose SPD-Wahlkampfhilfe aufklären
Hannover (dpa) - Nach den Vorwürfen der SPD-Wahlkampfhilfe aus der niedersächsischen Staatskanzlei für Ex-Kanzler Gerhard Schröder vor 13 Jahren werden die Rufe nach Aufklärung immer lauter. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) sieht dabei die niedersächsische SPD in der Pflicht.
Die Bundestagsverwaltung ist nun auch mit der Klärung des Sachverhalts befasst, wie ein Bundestagssprecher am Freitag in Berlin sagte.
Es geht um angebliche Ungereimtheiten bei einer Parteispende von 150 000 Mark, die im Zusammenhang mit dem Unternehmer Carsten Maschmeyer stehen soll und über einen Mittelsmann geflossen sein soll. Eine Referatsleiterin in der Staatskanzlei in Hannover soll 1998 die verdeckte Spende im Bundestagswahlkampf mit organisiert und damit illegale Wahlkampfhilfe geleistet haben.
Die Mitarbeiterin sagte in Medienberichten, auch der damalige Leiter der Staatskanzlei von Schröder, SPD-Bundestagsfraktionschef Frank Walter Steinmeier, habe davon gewusst. Wahlkampfhilfe aus der Staatskanzlei heraus verstößt gegen die notwendige Trennung von Regierung und Partei.
McAllister sagte am Freitag in Hannover, Steinmeier und die niedersächsische SPD seien aufgefordert, Beiträge zur Aufklärung des Sachverhalts zu leisten. Falls an den Vorwürfen etwas dran sei, werde es möglicherweise auch Dokumente dazu in der SPD-Geschäftsstelle geben. SPD-Landeschef Olaf Lies betonte, die Partei habe Interesse an eine umfassenden Aufklärung. „Uns ist aber nicht bekannt, dass Unterlagen dazu bei der SPD Niedersachsen vorliegen.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, forderte in der „Welt“, die Bundestagsverwaltung müsse Einsicht in alle Unterlagen zur möglicherweise illegalen Spendenpraxis der SPD im Bundestagswahlkampf 1998 bekommen. Die Verwaltung könne dann Rechenschaftsberichte der Partei erneut prüfen.
Steinmeier hatte dem ARD-Magazin „Panorama“ schriftlich mitgeteilt: „Ob überhaupt, von wem und an welchen Empfänger Geld überwiesen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Etwaige politische Aktivitäten seien „außerhalb der dienstlichen Verantwortung dieser Mitarbeiter erfolgt.“ Maschmeyer ließ erklären, er könne sich an einen solchen Vorgang nicht erinnern.