Bundestag weist Edathy-Kritik an Datenspeicherung zurück
Berlin (dpa) - Der Fall des Ex-Abgeordneten Sebastian Edathy hat eine Debatte über die Speicherung von Daten im Bundestag ausgelöst. Die Bundestagsverwaltung wehrte sich am Freitag gegen Kritik, das Parlament betreibe eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung.
Der Bundestag sichert drei Monate lang Dateien und Internetverbindungsdaten von Abgeordneten und Mitarbeitern. Edathy wirft der Bundestagsverwaltung vor, sie habe in seinem Fall rechtswidrig Daten gespeichert und an Ermittlungsbehörden weitergegeben. Die Grünen mahnten, die Vorgänge müssten geprüft werden. Die Linke will das Thema grundsätzlich angehen und über mögliche Änderungen an der bisherigen Speicherpraxis beraten.
Edathy hatte vor einigen Monaten sein Bundestagsmandat niedergelegt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den SPD-Politiker wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Die Ermittler griffen bei ihren Nachforschungen auch auf gespeicherte Daten seines Bundestagsrechners zurück. Edathy hält das für rechtswidrig und wirft der Bundestagsverwaltung außerdem vor, sie habe seine Daten länger als drei Monate gespeichert.
Die Bundestagsverwaltung wollte sich zu dem Fall Edathy wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht direkt äußern. Der Sprecher wies die Kritik an der Datenspeicherung im Parlament aber grundsätzlich zurück. Es gehe dabei keineswegs darum, etwas zu kontrollieren. „Das Ganze ist ein Datenbackup.“ Ziel sei lediglich, Daten zu sichern - für den Fall, dass etwas durch technische Probleme verloren gehe. Die rechtlichen Grundlagen dafür fänden sich im Telekommunikationsgesetz, im Datenschutzgesetz und in der Nutzervereinbarung des Netzes des Bundes. Auch für die Weitergabe solcher Daten an Ermittlungsbehörden gebe es strenge Vorgaben.
Edathy meint jedoch, in seinem Fall seien Vorschriften verletzt worden. Wie „Spiegel Online“ am Donnerstag berichtet hatte, wandte sich der Ex-Abgeordnete deswegen in einem Brief an die Linke-Abgeordnete Petra Pau, die der zuständigen Parlamentskommission für Informations- und Kommunikationstechnik vorsitzt. In dem Schreiben hieß es demnach: „Es kann nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Vorratsdaten und den Zugriff auf diese als verfassungswidrig untersagt, aber ausgerechnet der Bundestag Vorratsdaten speichert und diese auch noch - sogar entgegen den intern behaupteten Regularien - herausgibt.“
Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic wertete es als unzulässig, die Datenspeicherung beim Bundestag als Vorratsdatenspeicherung zu bezeichnen. Die Bundestagsverwaltung müsse sich aber an die Vorgaben für die Speicherung halten, sagte sie der dpa. Ob das im Fall Edathy geschehen sei, müsse nun geprüft werden. „Wir werden dem nachgehen.“
Die Kommission für Informationstechnik, die sich um die Fragen der Datenspeicherung im Parlament kümmert, will sich nun mit dem Thema und möglichen Änderungen der jetzigen Regelungen befassen. Das kündigte die Vorsitzende der Runde, Pau, im „Tagesspiegel“ an. Bis zur Sommerpause werde es hoffentlich neue Regelungen geben, sagte sie dem Blatt. Über die bisherige Speicherpraxis höre sie jedenfalls „aus allen Fraktionen Unbehagen“.