CDU: Anti-Terror-Gesetze auf vier Jahre befristen
Berlin (dpa) - Im Koalitionsstreit über die innere Sicherheit gibt es aus der Union ein Kompromissangebot an die FDP. „Ich schlage vor, die Anti-Terror-Gesetze zu verlängern, dies aber auf vier Jahre zu befristen“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) der Zeitung „Die Welt“.
Die Gesetze sollten zusammen mit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden. „Es ist sinnvoll, beides im Paket zu beschließen. Die Telefon- und Internetverbindungsdaten bei Telekommunikationsunternehmen sollten künftig wenigstens für drei Monate gespeichert werden, also halb so lange wie bei der alten Regelung“, sagte Bouffier. Eine kurzfristige Speicherung lehnte er ab.
Heute beraten die Innenminister von Bund und Ländern bei einem Sondertreffen in Berlin über die Sicherheitslage und den Koalitionsstreit. Die Union will die Geltungsdauer der Gesetze verlängern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will nur vier der zehn Bestimmungen befristet verlängern und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) auflösen. Die Gesetze laufen im Januar 2012 aus, wenn sie nicht verlängert werden.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, kritisierte die Justizministerin scharf. „Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist fundamentalistisch“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Sie ist dabei, die Sicherheitsarchitektur unseres Landes massiv zu beschädigen. Die FDP entwickelt sich zunehmend zum Sicherheitsrisiko. Und CDU und CSU sind in Hilflosigkeit erstarrt.“
Der Grünen-Sicherheitsexperte Hans-Christian Ströbele forderte mehr Personal für die parlamentarische Kontrolle der deutschen Geheimdienste. Ströbele, der dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium seit Jahren angehört, sagte den „Stuttgarter Nachrichten“: „Das Kontrollgremium und die G-10-Kommission haben viel zu wenig Personal, um die Geheimdienste und deren Anwendung der Sicherheitsgesetze wirksam zu kontrollieren. Zudem dürfen sie ihre Erkenntnisse nicht öffentlich nutzen.“ Die G-10-Kommission des Bundestags wacht darüber, in welchen Fällen und inwieweit die Geheimdienste das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes einschränken dürfen.