China legt ausländische Organisationen an die Leine
Peking (dpa) - China verschärft die Kontrolle über ausländische Organisationen im Land, um politisch unerwünschte Aktivitäten zu verhindern. Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses billigte einen umstrittenen Gesetzentwurf, der auf heftige internationale Kritik stieß.
Westliche Diplomaten und ausländische Experten protestierten gegen das „drakonische Gesetz“, das die Kooperation mit dem Ausland gefährde und die soziale Arbeit unabhängiger Gruppen unter Generalverdacht stelle.
Die Bundesregierung befürchtet, dass das Gesetz die Aktivitäten deutscher Parteienstiftungen und rund 200 anderer, in China tätiger deutscher Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) beeinträchtigen könnte. Die insgesamt rund 7000 regierungsunabhängigen Organisationen aus dem Ausland in China werden damit der Aufsicht durch die Polizeibehörden unterstellt, die weitreichende Befugnisse bekommen. Die NGOs müssen ihre Finanzen sowie alle Tätigkeiten und Kooperationen mit chinesischen Gruppen offenlegen.
China argumentiert, dass es einen rechtlichen Rahmen schaffen will, doch liegt der Fokus eindeutig auf der Staatssicherheit. Gruppen, die in Aktivitäten verwickelt sind, „die die Staatsgewalt untergraben und die Nation spalten“, werden verboten. NGO-Mitarbeitern könnten harte Strafen drohen, warnten Experten und Diplomaten. Die Definition sei so weit gefasst, dass sie der Willkür die Tore öffne.
Die Bundesregierung hatte ihre Sorgen über das Gesetz wiederholt auf höchster Ebene angesprochen und davor gewarnt, dass die Zusammenarbeit „auf breiter Front“ beeinträchtigt werden könnte. William Nee von Amnesty International kritisierte: „Die Behörden, besonders die Polizei, bekommen praktisch unbegrenzte Macht, sich regierungsunabhängige Gruppen vorzunehmen, ihre Aktivitäten einzuschränken und letztendlich die Zivilgesellschaft zu erdrosseln.“
„Das Gesetz will ausländische NGOs besser kontrollieren, die Chinas Führung als schädlich betrachtet“, sagte ein EU-Botschafter. „Gleichzeitig will es die negativen Auswirkungen auf Tätigkeiten von Ausländern mindern, die direkt in Chinas Interesse sind, besonders in Wissenschaft und Technologie, aber auch Wirtschaft.“
Das breite Anwendungsgebiet sei aber nicht verkleinert worden. „Wir sind beunruhigt, dass die Arbeit ausländischer NGOs durch das Gesetz erschwert wird“, sagte der EU-Botschafter. Das gilt aus seiner Sicht besonders für heikle Bereiche wie Wanderarbeiter, aber auch Armutsbekämpfung oder der Umweltschutz, wo Organisationen wie Greenpeace oder auch deutsche Stiftungen tätig sind.
„China signalisiert auch mit diesem Gesetz ein wachsendes und zugleich ambivalentes Selbstbewusstsein, das schon länger in der Außen- und Außenwirtschaftspolitik zu beobachten ist“, meinte Kristin Shi-Kupfer vom China-Institut Merics in Berlin. „Bekämpft werden alle Werte und politischen Ordnungsvorstellungen, die eine politische Liberalisierung vorantreiben könnten.“
Ausländische NGOs müssten ihre Arbeit in den Bereichen Rechtsberatung und Interessensvertretung stark zurückfahren oder womöglich sogar aufgeben, meinte Expertin Shi-Kupfer. „Ansonsten drohen nicht nur ihnen, sondern vor allem den chinesischen Mitarbeitern schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen.“
Im Januar war der schwedische Rechtsexperte Peter Dahlin wegen Gefährdung der Staatssicherheit drei Wochen lang festgenommen worden und dann ausgewiesen worden. Seine Gruppe hatte Aktivisten und unregistrierten „Barfuß-Anwälten“ Rechtsberatung etwa über das Vorgehen gegen Zwangsräumungen gegeben. Das neue NGO-Gesetz folgt auf die verschärfte Verfolgung von Anwälten seit vergangenem Sommer.