Krisenpaket beschlossen Corona-Hilfe: Wer was bekommt

Berlin · Der Bundesrat hat das milliardenschwere Krisenpaket beschlossen. Geld gibt es für Familien, Firmen, Kleinunternehmer und Hartz-IV-Empfänger. Auch das Land hilft.

Unter anderem in der Gastronomie sind die Folgen der Pandemie deutlich zu spüren. Bundes- und Landesregierung in NRW wollen deshalb mit Milliarden aushelfen. Aber auch betroffene Privatpersonen, etwa Eltern, Rentner oder Hartz-IV-Empfänger, sollen unterstützt werden.

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Seit Wochen bestimmt die Corona-Krise unser Leben. Viele fürchten um ihre Existenz. Der Bund springt ein mit einem Hilfspaket von historischem Ausmaß. Am Freitag machte der Bundesrat endgültig und einstimmig den Weg frei – das erste Geld soll in wenigen Tagen bei den Betroffenen ankommen. „Wir können und wir werden das Virus besiegen“, versprach der Brandenburger Ministerpräsident und Bundesratspräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Länderkammer tagte in sehr kleiner Besetzung. Beschlossen wurde ein Mega-Paket, für das der Bund in diesem Jahr neue Rekordschulden machen will: 156 Milliarden Euro sollen an Krediten aufgenommen werden. Wer sich Hoffnung auf Unterstützung machen kann:

Mieter

Mietern darf in den nächsten drei Monaten nicht mehr gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Dafür müssen sie allerdings glaubhaft machen, dass das tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen, sie sind die Summe also weiter schuldig. Wer die Rechnungen für Strom, Gas, Telekommunikation und zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht zahlen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden. Das ist wichtig, weil aktuell noch viel geheizt wird – und die Menschen mehr als zuvor auf Internet und Telefon angewiesen sind.

Eltern

Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es Erleichterungen beim Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat, der zusätzlich zum Kindergeld fließt: Vorerst wird beim Antrag nur das Einkommen des letzten Monats geprüft, nicht das der vergangenen sechs Monate. Außerdem zahlt der Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns weiter, wenn Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen. Pro Monat gibt es dabei höchstens 2016 Euro. Für die Osterferien, wenn die Einrichtungen ohnehin geschlossen wären, gilt das nicht.

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Arbeitnehmer

Die Bundesregierung will eine Massenarbeitslosigkeit verhindern. Wie in der Finanzkrise 2008/2009 ermöglicht sie deshalb Kurzarbeit: Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken – die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.

Kurzarbeitergeld kann schon dann fließen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss – Experten meinen jedoch, dass selbst solche hohen Zahlen zu niedrig angesetzt sind. In einigen Branchen stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.

Rentner

Wer Rente bekommt, aber die Regelaltersgrenze nach nicht erreicht hat, darf maximal 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Diese Hinzuverdienstgrenze erweitert der Gesetzgeber bis 31.12.2020 auf 44 590 Euro. Außerdem finden die Hinzuverdienstgrenze für Landwirte mit vorzeitiger Altersrente bis Ende des Jahres keine Anwendung.

Hartz-IV-Empfänger

Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der Betroffenen. Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern können einfach anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online gestellt werden.

Selbstständige ohne Aufträge

Ein-Mann-Betriebe, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, aber auch kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten können über die Länder direkte Finanzspritzen beantragen. Sie bekommen derzeit kaum Kredite, deshalb will ihnen der Staat je nach Größe über drei Monate 9000 bis 15 000 Euro geben. Insgesamt sollen die Zuschüsse 50 Milliarden Euro ausmachen.

Größere Unternehmen

Für alle Unternehmen gibt es ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW. Außerdem können sie bei einer finanziellen Notlage ihre Steuern später begleichen und müssen zunächst keine Sozialbeiträge abführen: Die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung können bis Mai gestundet werden. Auch das Insolvenzrecht wird gelockert, damit Unternehmen nicht so schnell pleitegehen.

Große Firmen können zudem unter einen Schutzschirm schlüpfen. 600 Milliarden Euro plant der Bund für Garantien und notfalls auch eine Beteiligung an den Unternehmen ein. Nach der Krise sollen sie wieder privatisiert werden – gerne mit Gewinn, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte. Gelten soll das für Unternehmen mit hohen Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern.

Krankenhäuser

Die Kliniken bekommen eine große Finanzspritze: 50 000 Euro gibt es für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung. Für jedes vorsorglich freigehaltene Bett und verschobene Operationen bekommen sie 560 Euro pro Tag. Außerdem darf der Bund Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung ergreifen.

Das plant NRW zusätzlich

Das Land stockt die Hilfe für für Firmen mit zehn bis 50 Beschäftigte auf und zahlt Zuschüsse bis 25 000 Euro. Anträge dazu können ab sofort gestellt werden. Sie werden nur digital unter www.wirtschaft.nrw/corona entgegengenommen. Die Seite war allerdings zum Start komplett überlastet und kaum erreichbar. Die Anträge können bis zum 31.5. gestellt werden. Schon am Wochenende, so NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) werden 700 Mitarbeiter die Anträge bearbeiten und Bewilligen. Die ersten Überweisungen sind ab Mittwoch geplant.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Programme zur Liquiditätssicherung:

Bürgschaften: In NRW stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen) bereit. Die Bürgschaft ermöglicht eine 72-Stunden-Express-Bürgschaft.

Steuerstundung: Die Finanzverwaltung kommt Unternehmen mit zinsloser Steuerstunden (Einkommen-, Körpersschaft- und Umsatzsteuer) entgegen. Dafür gibt es ein stark vereinfachtes Antragsformular.

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der Mikromezzaninfonds Deutschland kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheit stille Beteiligungen (max. 75 000 Euro) eingehen.