Pandemie-Fahrplan Corona-Lockdown: Wer darf wann öffnen - und wer nicht?

Berlin · Der Corona-Lockdown wird verlängert, vieles bleibt zunächst dicht. Aber es soll auch Öffnungen geben. Wann und in welchen Bereichen? Ein Überblick.

Düsseldorf: Hinter geschlossenen Sicherheitsgittern stehen Schaufensterpuppen mit Sale-T-Shirts.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Trotz sinkender Infektionszahlen fahren Bund und Länder weiter einen vorsichtigen Kurs in der Corona-Pandemie. Sie einigten sich am Mittwoch darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte mit Blick auf die Gefahr ansteckenderer Virusvarianten: „Wir wollen alles tun, damit wir nicht in eine Wellenbewegung hoch und runter, auf und zu kommen.“

Corona in Deutschland: Ein Öffnungsschritt könnte am 7. März folgen

Einen nächsten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Zahl der Neuinfektionen weiter sinkt. Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis zum 7. März stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Beschränkungen von den Ländern danach schrittweise gelockert werden können. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter konkreten Auflagen wieder aufmachen können, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.

Momentan liegt die Zahl pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit im Schnitt bei 68 bestätigten Neuinfektionen täglich. Der Wert von 35 sei durchaus in Sichtweite, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Es ist kein Vertagen auf den Sankt-Nimmerleinstag.“

Eine Ausnahme soll es zuvor für Friseure geben. Sie sollen unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen dürfen. „Eine ganze Branche atmet auf, endlich haben wir eine Perspektive und Planungssicherheit“, hieß es vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.

Wann es welche Öffnungsschritte in Schulen und Kindertagesstätten geben soll, wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Merkel sagte, sie hätte mit diesen Öffnungen gerne erst ab dem 1. März begonnen. Die Länder, die für Bildung zuständig sind, hätten dies aber anders beurteilt. Etliche Bundesländer wollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Schulen bereits im Februar schrittweise öffnen - auch in NRW wird es frühere Öffnungen in dem Bereich geben.Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Lehrkräfte an Grundschulen frühzeitiger als bisher vorgesehen geimpft werden könnten.

Dass der Lockdown trotz sinkender Infektionszahlen vorerst noch nicht beendet wird, begründete die Bund-Länder-Runde vor allem mit dem Risiko, das von einer Verbreitung von neuen ansteckenderen Varianten des Sars-CoV-2-Virus ausgeht.

Offen bleibt, wie es für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll. In dem Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten „weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie.

Corona in Deutschland: Diese Lockerungen soll es geben

FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte, ein „Shopping-Tourismus“ solle verhindert werden. Deswegen hätten alle Länder betont, dass es mindestens in benachbarten Ländern eine Verständigung geben sollte über ein einheitliches Vorgehen.

Corona in Deutschland: Was ist mit Kultur, Sport in Gruppen, und Freizeiteinrichtungen?

Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln.

In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten.

Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.

(dpa)