Pandemie Corona-Lockerungen von Obergrenze bei Neu-Infektionen abhängig

Berlin · Wenn Lockerungen der Corona-Maßnahmen dazu führen, dass die Zahlen der Neuinfektionen bestimmte Werte übertreffen, plant die Bundesregierung wohl diese wieder rückgängig zu machen.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Oliver Berg

Kanzlerin Angela Merkel will sich nach Informationen der „Bild“-Zeitung bei weiteren Lockerungen der Corona-Beschränkungen für eine Obergrenze bei Neu-Infektionen einsetzen, ab der wieder zu den bisherigen harten Maßnahmen zurückgekehrt werden soll. Das Bundeskanzleramt wolle die anstehenden Lockerungsbeschlüsse mit einem Vorbehalt verbinden: Sollte eine Obergrenze von Neu-Infektionen überschritten werden, müssen die Öffnungen regional zurückgenommen werden, berichtete die Zeitung am Dienstag.

Bei einer Telefon-Schalte habe Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) mit den Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer die nächste Runde der Lockerungen besprochen. Laut „Bild“-Zeitung forderte Braun am Dienstag, wenn ein Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neu-Infektionen auf 100 000 Einwohner zu verzeichnen habe, die nicht an einem Ort wie einem Altenheim aufträten, müsse der Landkreis zu den Beschränkungen zurückkehren, die am 20. April in Kraft waren.

Dabei sollen Großstädte laut Zeitung Konzepte erstellen, die bereits vor dem Erreichen der Obergrenze erste Schließungen vorsehen. Denn in Großstädten seien Schließungen schwieriger durchzusetzen.

Das würde bedeuten, dass alles, was nach dem 20. April wieder eröffnet habe wie Schulen, Friseursalons, Teile des Einzelhandels und andere Einrichtungen wieder schließen müsste, so die Zeitung. Ebenso würden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wieder in Kraft treten.

Merkel hatte bereits am 20. April gesagt, sollte es erneut zu einem „exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen“ kommen, wäre eine Rückkehr zu den harten Maßnahmen „unvermeidlich“. An diesem Mittwoch will Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder erneut das weitere Vorgehen in der Corona-Krise erörtern.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte dagegen, dass die Neuinfektionen bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen mit in die Beobachtung des Infektionsgeschehens integriert werde. „Eine Obergrenze für die Infektion einzurichten, kann ein sinnvoller Schritt sein, das regionale Infektionsgeschehen zu steuern“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Doch die 800 000 pflegebedürftigen Menschen in den Heimen und die Hunderttausenden Pflegekräfte seien ebenfalls Teil der Gesellschaft.

Und die Vergangenheit habe gezeigt, sollte sich in dieser Gesellschaftsgruppe jemand mit dem Coronavirus infizieren, könne sich das Virus rasch in der gesamten Gemeinde ausbreiten, so Brysch. Es gebe im Übrigen Orte in Deutschland, da betrage der Anteil der Pflegeheimbewohner an der Gesamteinwohnerzahl mehr als zehn Prozent.

(dpa)