Datenschutzgesetz gerät in die Kritik
Ein Gesetz sollte die Weitergabe von Adressdaten für Werbezwecke erschweren. Kritiker sagen: Nun geschieht das Gegenteil.
Düsseldorf. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag vor kurzem ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Datenschützer alarmiert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP wurde eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen, die einen Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken an Unternehmen in einigen Fällen unmöglich macht.
Das Gesetz schreibt vor, wie die Einwohnermeldeämter mit den Daten der Bürger umgehen müssen. Ab 2014 soll es eine bundesweite Regelung geben, bisher unterscheiden sich die Landesgesetze noch etwas voneinander.
Derzeit können Unternehmen in NRW unter bestimmten Voraussetzungen Adressdaten von Meldeämtern erhalten. Nach dem ursprünglichen Entwurf des neuen Gesetzes sollte dies verschärft werden: Daten zu Werbezwecken sollten nur noch weitergegeben werden, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Doch diese Fassung wurde — „in letzter Minute“, wie die SPD kritisiert — geändert: In der nun vom Bundestag beschlossenen Fassung ist nur noch vorgesehen, dass Bürger der Weitergabe ihrer Daten widersprechen können.
Die Koalition sieht darin eine Verbesserung für die Bürger — Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband nicht: Man könne schon jetzt der Weitergabe von Daten zu Werbezwecken widersprechen, erklärt er. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper ist überzeugt: „Das ist eine 180-Grad-Wende der Politik zulasten des Datenschutzes.“
Insbesondere verärgert die Datenschützer ein zweiter Punkt. Das Widerspruchsrecht soll in einem Fall eingeschränkt werden: Es gilt nicht, wenn die Informationen von einem Unternehmen nur zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. „Das dürfte aber regelmäßig der Fall sein“, sagt Verbraucherschützer Glatzner, der darin eine „Aufweichung“ des Datenschutzes sieht. Besitzt also ein Unternehmen bereits Daten und will beispielsweise die neue Adresse einer Person erfahren, hilft auch ein Widerspruch beim Meldeamt nicht.
Der FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin begründet die Einschränkung damit, dass der Kunde dem Unternehmen in diesem Fall die Daten freiwillig überlassen haben müsste. Diese Einwilligung erlösche mit einem Umzug nicht automatisch.
Allerdings bleibt die Möglichkeit, der Datenverwendung direkt bei den Unternehmen zu widersprechen. Nach dem neuen Gesetz müssen die Ämter den Bürgern sagen, wer Daten erhalten hat. Und: Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden — doch von SPD und Grünen kommt massive Kritik.