Länder sollen Test auf Behinderung stoppen
Beauftragter warnt vor „Rasterfahndung“.
Berlin. Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat die Bundesländer zum Verbot eines neuen Schwangerschafts-Bluttests auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) aufgerufen. „Ich halte den Test für illegal“, sagte Hüppe am Donnerstag.
Ein Rechtsgutachten bestätige, dass er kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz sei. Es sei vielmehr zu befürchten, dass die „Rasterfahndung“ nach Menschen mit Down-Syndrom verstärkt werde. Der Test des Konstanzer Unternehmens „LifeCodexx“ soll im Juli auf den Markt kommen.
Trisomie 21 führt in der Regel zu geistigen Behinderungen und körperlichen Auffälligkeiten. Im Gegensatz zu früher genügt bei dem neuen Test allein das Blut der Mutter anstelle einer Fruchtblasenpunktion.
Für Gutachter Klaus Ferdinand Gärditz ist der Test mit geltendem Recht nicht vereinbar — weder mit der Menschenwürde noch mit Artikel 3 des Grundgesetzes. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es dort. Der Test suche ohne medizinischen Zweck wie einer Gefahr für Mutter und Kind nach einer bestimmten genetischen Abweichung. dpa