Verfassungsschutzgesetz Datenspeicherung bei Kindern - Kinderschutzbund kritisiert geplante Verfassungsschutzreform
Hannover · Der Deutsche Kinderschutzbund reagiert empört auf Pläne des Bundesinnenministeriums, wonach der Verfassungsschutz künftig Informationen auch über Kinder unter 14 speichern dürfen soll.
"Kinder sind für mich nie Täter, jedenfalls nicht Kinder unter 14 Jahren", sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers des Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben). Eine Beobachtung so junger Menschen sei "nicht im Einklang mit unserer Rechtsordnung".
Hilgers verwies auf die Altersgrenze von 14 Jahren bei der Strafmündigkeit. Diese habe der Gesetzgeber "nicht umsonst" genau so festgesetzt. Die geplante Gesetzesänderung mache die Kinder zu Tätern. "Deshalb habe ich dafür kein Verständnis." Im Übrigen sei es auch gar nicht nötig, dass der Verfassungsschutz Informationen über Kinder speichere, wenn er deren Eltern im Blick habe, sagte Hilgers
Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt, der nun in der Ressortabstimmung ist. Teil der Pläne ist es, die bisher geltende Altersgrenze von 14 Jahren für die Speicherung der Daten von Minderjährigen durch den Verfassungsschutz aufzuheben.
Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke verteidigte das Vorhaben am Dienstag mit der Verpflichtung des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen, die etwa in einem dschihadistischen Umfeld leben. So müsse es möglich sein, dass Jugendämter darüber informiert würden, wenn der Verfassungsschutz relevante Informationen für sie habe.