Debatte um Bundeswehreinsatz gegen den Terror
Berlin (dpa) - Nach den Terroranschlägen von Paris ist die Debatte über einen Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland wieder aufgeflammt. Nach einem Bericht des „Spiegel“ erwägt die CSU, einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Grundgesetzes einzubringen.
Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, sprach sich im ARD-„Morgenmagazin“ jedoch gegen eine solche Übernahme polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr ab: „Polizeiaufgaben sind nicht ihre Sache.“
Auf Widerstand stießen entsprechende Überlegungen auch bei der Bundespolizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender, Ernst G. Walter, betonte in der selben Sendung: „Wir haben für solche Einsätze - wie jetzt in Paris - sehr, sehr gut ausgebildete hoch professionelle Spezialkräfte, sowohl bei den SEK bei den Ländern, als auch bei uns bei der weltweit ganz vorne stehenden GSG 9, die solche Lagen bewältigen.“
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte bei einem Besuch in Italien, der bestehende Gesetzesrahmen lasse zu, „bei katastrophischen Umständen die Bundeswehr tatsächlich auch einzusetzen.“ Bisher geschah das im Inland bei Naturkatastrophen, etwa Hochwasser.
Der „Spiegel“ schrieb, die bayerische Landesregierung könnte einen Gesetzesantrag aus der Zeit nach den Anschlägen in New York vom 11. September 2001 reaktivieren. Bayern hatte ihn 2004 gemeinsam mit Hessen, Sachsen und Thüringen in den Bundesrat eingebracht. Einer der Autoren war der damalige CSU-Verteidigungsexperte Christian Schmidt, heute Bundeslandwirtschaftsminister. „In der CSU ist die Diskussion noch immer aktuell“, sagte Schmidt.