Der Ärger mit den Schlaglöchern - Wer muss zahlen?
Ob eine Stadt zahlen muss, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Düsseldorf. Johannes Krist ist das Geld egal, sagt er. Den Schaden jedoch auf sich beruhen zu lassen — das passt nicht zu dem Heilbronner Juristen. „Mir geht es ums Prinzip“, sagt er. Er wollte, dass die Stadt ihn für die Macken an seinem Cabrio entschädigt und klagte. Mit Erfolg.
Es war in der Tat eine gewaltige Kuhle, durch die der 48-Jährige da gefahren ist: zwölf Zentimeter tief, 1,2 Meter lang und 70 Zentimeter breit. Ein Ausmaß, das der Autofahrer rechtzeitig hätte erkennen können. Aber auch eine Größenordnung, die eine sorgfältige Beseitigung durch die Kommune erfordert hätte. So sah es das Gericht und verdonnerte die Stadt Heilbronn dazu, die Hälfte des Schadens zu übernehmen. Denn sie sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.
Genau das ist jedoch der Knackpunkt beim Thema Schlagloch-Unfall. Wann eine Stadt wirklich ihre Pflichten verletzt, ist im Gesetzestext nicht eindeutig erfasst, und somit eine Einzelfallentscheidung. „Bisher sind die Urteile häufig zugunsten der Kommunen ausgefallen“, sagt Andreas Apsel, Leiter des Bereichs Bauwesen bei der Stadt Monheim.
Er ergänzt aber zugleich: „Letzten Endes entscheidet immer das jeweilige Gericht. Wir schauen sehr genau auf die Urteile.“ Bei der Stadtverwaltung Monheim gehen jedes Jahr mehrere Beschwerden von Bürgern ein, die nach einer Schlagloch-Fahrt mit Klage drohen. „Zu einem Verfahren ist es aber meines Wissens bislang nicht gekommen“, sagt Apsel.
Die schuldenfreie und mit 110 Kilometern Straßenlänge überschaubare Stadt Monheim kann sich allerdings auch engmaschige Kontrollen leisten. Ein hauptamtlicher Straßenbegeher prüft pro Jahr zehnmal das gesamte Stadtgebiet. In klammen Großstädten wie Wuppertal dagegen werden Schlagloch-Gefahren auch schon mal gebannt, indem ein Warnschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt wird. Auch damit sichern sich Kommunen ab.
Grundsätzlich aber gilt laut Gesetz: Je stärker eine Straße befahren wird, desto sorgfältiger muss sie von der zuständigen Stelle — je nach Straßenart Kommune, Land oder Bund — überprüft werden. In Heilbronn war das Loch zwar verfüllt, aber danach 13 Tage lang nicht mehr kontrolliert worden.
Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien im Verfahren eine weitere Beweisaufnahme gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht von dem schnellen Urteil, das die Kosten von 600 Euro halbe-halbe teilt. Für Volker Lempp vom Automobilclub ACE ist das Urteil ein Lichtblick: „Es lässt hoffen, dass geschädigte Autofahrer nicht immer wieder leer ausgehen.“