Der Staat hat eine Schutzpflicht

Es ist nicht in Ordnung, dass das Bundessozialgericht so strenge Maßstäbe an den Begriff des „tätlichen Angriff“ anlegt. Wenn die Richter dafür voraussetzen, dass das Opfer körperlich angegriffen werden muss, blenden sie einen wesentlichen Teil der Realität aus.

Psychoterror kann einen Menschen weit schlimmer treffen, als etwa eine leichte Körperverletzung. Diese Erkenntnis hat auch der Gesetzgeber längst nachvollzogen, als er das Stalking unter Strafe stellte.

Der Sinn des Opferentschädigungsgesetzes ist, dass der Staat sich wenigstens im Nachhinein um die Opfer kümmert — wenn es ihm schon nicht gelingt, seine Bürger mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln zu schützen.