Die Finanzierung der Rentenangleichung ist strittig

Berlin (dpa) - Die schwarz-rote Koalition steuert auf einen Streit über die Finanzierung der von der Koalition bis 2020 geplanten Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau zu.

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Offen ist, ob die Milliarden teure Angleichung aus Steuermitteln bezahlt oder von der gesetzlichen Rentenkasse geschultert wird. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bekräftigte am Donnerstag, dass die gesamte Bundesregierung zu ihren Verpflichtungen stehe. Sie verwies aber darauf, dass die Finanzierung im Zuge der Etatberatungen noch geklärt werden müsse.

Die Bundesregierung befinde sich derzeit in der „Frühkoordinierung“. „Und dann werden wir noch sicherlich intensive Beratungen darüber haben in den nächsten Wochen“, sagte Merkel bei der traditionellen Sommer-Pressekonferenz vor Hauptstadtjournalisten in Berlin. Sie sehe aber keine unüberwindbaren Hürden.

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hatte vor einer Woche ihre Pläne für eine Angleichung in zwei Schritten vorgestellt. Die Mehrausgaben belaufen sich demnach ab 2018 zunächst auf 1,8 Milliarden Euro im Jahr. 2020 sollen es dann 3,9 Milliarden Euro sein. Danach nehmen die Kosten ab.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) pocht nach einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ darauf, dass die Kosten nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Sein Ressort habe auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages verwiesen, wonach die Ost-West-Rentenangleichung keine prioritäre Maßnahme ist.

Daher sei die Gegenfinanzierung der Angleichung unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich, also der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Man könne der Einleitung der Ressortabstimmung des Entwurfes erst zustimmen, wenn die bisher vorgesehene Erstattung durch den Bund geändert werde, zitiert das Blatt aus einem Schreiben des Finanzressorts.

Auch die Kanzlerin betonte, dass das Thema nicht unter den vorrangigen Finanzbedarf gestellt worden sei: „Das heißt, die Finanzierung war noch nicht gesichert zum Zeitpunkt der Abmachung im Koalitionsvertrag.“ Über die Abbildung im Haushalt gebe es Gespräche auf Fachebene zwischen dem Finanz- und Arbeitsministerium.

Die Rentenversicherung lehnt es ab, die Kosten für die Angleichung aus Beitragsmitteln zu finanzieren. „Die Finanzierung der entstehenden Mehrausgaben muss aus Steuermitteln erfolgen, da die Angleichung der Renten rascher erfolgen soll als die Angleichung des Lohnniveaus“, hieß es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Die Angleichung von Ost- und West-Rente höre sich sehr gut an und sei aus Sicht der Rentenbezieher auch sehr erstrebenswert, sagte Merkel weiter. Andererseits würden für diejenigen, die aktuell noch arbeiten, dann die Rentenbewertungen herabgestuft. „Deshalb muss man sich die Dinge sehr genau anschauen“, sagte Merkel. „Die Angleichung hat eben positive und auch (...) negative Seiten. Und die muss man in eine vernünftige Balance bringen.“

Im Finanzministerium hieß es, auf Beamtenebene erfolge gegenwärtig eine Vorabstimmung, um die das Arbeitsministerium gebeten habe. „Wir sind und bleiben innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema im Gespräch.“ Ähnlich äußerte sich das Sozialministerium. Dieses hat nach eigener Darstellung einen Gesetzentwurf für eine Angleichung „in die Frühkoordinierung“ innerhalb der Bundesregierung gegeben: „Dieser befindet sich derzeit in der Abstimmung - der Verlauf und das Ergebnis bleiben abzuwarten.“