Die Rente wird zum Wahlkampfthema
Wie sich SPD und CDU beim Kampf gegen die Altersarmut unterscheiden.
Berlin. Die SPD hat ihr Rentenkonzept beschlossen. Der CDU stehen auf ihrem Parteitag Anfang Dezember in Hannover wichtige Beschlüsse noch bevor. Die Rente wird Wahlkampfthema. So unterscheiden sich die beiden Volksparteien:
Beiden Parteien geht es um die Bekämpfung der zunehmenden Altersarmut. Die SPD beansprucht für sich jedoch, das Übel an der Wurzel anzupacken. Altersarmut sei die Folge von Erwerbsarmut, meint sie. Also müsse für ordentlich bezahlte Arbeitsplätze gesorgt werden.
Die SPD will dazu einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde einführen, gleichen Lohn für Zeitarbeiter, weniger Leiharbeit und Werkverträge. Bei der CDU wurde auf dem jüngsten Parteitag ebenfalls eine Lohnuntergrenze beschlossen — allerdings soll die durch die Tarifvertragsparteien vereinbart und nicht vom Staat festgelegt werden. Eine Umsetzung scheiterte bisher am Koalitionspartner FDP.
Die Rente mit 67 wird bei der Union nicht infrage gestellt, bei der SPD halb. Der Parteikonvent bekräftigte einen älteren Beschluss, dass die Rente mit 67 so lange „ausgesetzt“ werden soll, bis mindestens die Hälfe der 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Derzeit sind es rund 28 Prozent. Die Union verweist auf den starken Anstieg der Beschäftigung Älterer in den vergangenen Jahren. Noch 2007 lag die Quote bei 18 Prozent. Geht das so weiter, wären die Unterschiede zwischen beiden Parteien im Ergebnis nicht groß. Denn die Rente mit 67 begann Anfang 2012 langsam und wird bis 2029 schrittweise komplett eingeführt.
Beim Rentenniveau sind die Unterschiede hingegen groß. Während die Union beim langsamen Sinken auf 43 Prozent bis 2030 bleiben will, revidiert die SPD diese Vorgabe, die sie mit der rot-grünen Regierung einst selbst beschlossen hat. Nun soll bis 2020 das Level nicht unter 50 Prozent sinken.
Folge: Der Beitragssatz der Rentenversicherung muss bei den Sozialdemokraten langsam aber stetig auf 22 Prozent steigen, um das finanzieren zu können. Bei der Union darf er vorübergehend sinken, wie ab 2013 auf 18,9 Prozent.