Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein
Hannover/Berlin (dpa) - Der mit neuen Kinderpornografie-Vorwürfen konfrontierte ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy setzt sich mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Wehr.
ie Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Räume vom Februar seien verfassungswidrig, weil die Ermittler damals „zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen“ hätten, sagte Edathys Anwalt Christian Noll dem „Spiegel“. Zu den neuen Vorwürfen wollte sich Edathy nicht äußern. Er soll sich über sein Bundestags-Laptop auch strafbares kinderpornografisches Material beschafft haben, wie Medien berichteten. Das stehe im Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich weder zu den Berichten von „Süddeutscher Zeitung“ und NDR noch zum Stand der Ermittlungen äußern. Der Ermittlungsbericht liege seit einigen Tagen vor, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde in Hannover am Samstag. Ehe die Staatsanwaltschaft das Ergebnis bewerte, könnten Edathy oder sein Anwalt die Akten einsehen und sich dazu äußern.
Gegen Edathy, der sich an unbekanntem Ort im Ausland aufhält, laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Eingeräumt hat der 44-Jährige lediglich den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen aus Kanada. Das LKA sieht nun aber den Medienberichten zufolge den Nachweis erbracht, dass über Edathys Bundestags-Laptop allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgerufen wurden. Den Rechner hatte Edathy im Februar als gestohlen gemeldet - die Verbindungsdaten des Bundestagsservers waren für die Ermittler aber verfügbar, weil sie generell drei Monate gespeichert werden.
Bei der Durchsuchung von Edathys Büros und Privaträumen sollen zudem jugendpornografische Videos und Hefte gefunden worden sein. Ihr Besitz ist seit 2008 strafbar. Seit wann Edathy sie besessen habe, sei unbekannt, hieß es.
Das niedersächsische Justizministerium will nun prüfen, wie der LKA-Bericht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Nach einem Bericht der „taz“ will die Staatsanwaltschaft Hannover wegen der Veröffentlichungen von Details aus dem Bericht wegen Geheimnisverrats ermitteln lassen. „Wir haben keine Ahnung, aus welcher Ecke das kommt, und haben sofort am Freitag einen entsprechenden Vermerk gemacht, ein Verfahren wegen Geheimnisverrats einzuleiten“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der Zeitung.
Edathy hatte den Ermittlungsbehörden am Freitag auf seiner Facebook-Seite „gezielte Indiskretionen“ vorgeworfen. Die Informationen hätten Journalisten schneller vorgelegen als seinem Anwalt. Es sei offenkundig, dass „ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person“ intendiert sei, schrieb Edathy.
Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse hatte Edathy, der einst als profilierter SPD-Nachwuchspolitiker galt, bereits Beschwerde beim Landgericht Hannover eingelegt - erfolglos. Die Ermittler hätten „aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen“, sagte Anwalt Noll dem „Spiegel“. Dies sei nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig. Vom Karlsruher Gericht war am Sonntag keine Bestätigung für den Eingang der Verfassungsbeschwerde zu bekommen.