Justiz prüft LKA-Bericht zu Edathy
Hannover (dpa) - Nach dem Bekanntwerden neuer Kinderpornografie-Vorwürfe gegen den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy will die Staatsanwaltschaft zunächst dessen Stellungnahme abwarten.
Der Ermittlungsbericht des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen liege seit einigen Tagen vor, sagte am Samstag eine Sprecherin der Anklagebehörde in Hannover. Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“ und NDR unter Berufung auf den Bericht gemeldet, dass von Edathys Bundestags-Laptop aus im Internet Bilder und Filme mit strafbaren Kinder-Darstellungen aufgerufen worden seien.
Zum Inhalt des Berichts wollte sich die Sprecherin ebensowenig äußern wie zum Stand der Ermittlungen. Edathy oder sein Anwalt könnten die Akten einsehen und sich dazu äußern. Danach werde die Staatsanwaltschaft das Ergebnis bewerten, sagte sie.
Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Eingeräumt hatte er bisher lediglich den Erwerb nicht strafbarer Bilder nackter Jungen. Nach den Medienberichten sieht das LKA nun durch Computer-Verbindungsdaten des Bundestagsservers den Nachweis erbracht, dass alleine im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt über Edathys Laptop aufgerufen wurden. Den Rechner hatte Edathy als gestohlen gemeldet - die Serverdaten waren für die Ermittlungen aber verfügbar, weil sie generell drei Monate gespeichert werden.
Zudem sollen bei der Durchsuchung von Edathys Büros und Privaträumen jugendpornografische Videos und Hefte gefunden worden sein. Ihr Besitz ist seit 2008 strafbar. Seit wann Edathy sie besessen habe, sei unbekannt, hieß es.
Ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover kündigte eine Prüfung an, wie der LKA-Bericht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Edathy hatte am Freitag kritisiert, dass die Informationen aus dem Bericht Journalisten schneller vorgelegen hätten als seinem Anwalt. Er verlangte dazu Aufklärung vom Landesjustizministerium.
Niedersachsens CDU-Fraktionschef Björn Thümler forderte die Staatsanwaltschaft auf, Haftbefehl gegen Edathy zu beantragen. Zudem müsse mit Blick auf seinen unbekannten Aufenthaltsort im Ausland umgehend eine Interpolfahndung eingeleitet werden. Thümler erneuerte seine Kritik an der Informationspolitik der rot-grünen Landesregierung zu dem Fall. Dem Parlament würden angeforderte Ermittlungsakten vorenthalten, dagegen bekomme die Presse jedoch entscheidende Ermittlungsergebnisse.