Strafverschärfung: Für Steuerhinterzieher wird es eng
Hannover (dpa) - Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider hat Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld im Ausland aufgefordert, sich schnell selbst anzuzeigen. „Wer es jetzt nicht macht, für den wird's teurer“, sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur dpa mit Blick auf die geplante Strafverschärfung.
„Ich gehe davon aus, dass wir das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr über die Bühne kriegen und die deutlich verschärften Bedingungen dann ab Januar nächsten Jahres gelten.“ Das Thema steht auch bei der Finanzministerkonferenz in Stralsund in der kommenden Woche auf der Tagesordnung.
Niedersachsen steuert nach Schneiders Einschätzung auf ein „absolutes Rekordjahr“ bei der Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern zu. „Das wird spektakulär.“ Mit 1678 Selbstanzeigen lag der Wert in den ersten vier Monaten mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.
Schneider verwies darauf, dass mit der geplanten Verschärfung die steuerliche und strafrechtliche Verjährung mit zehn Jahren gleichgeschaltet wird. Die Straffreiheitsgrenze bei erfolgter Selbstanzeige soll von derzeit 50 000 Euro auf 25 000 Euro halbiert werden. Bei Beträgen oberhalb von 25 000 Euro wird weiter von einer Strafverfolgung abgesehen, doch werden die Strafzinsen verdoppelt.
Zudem gehe es zügig voran beim internationalen Abkommen über den automatisierten Datenaustausch, sagte der Finanzminister. „Das Bankgeheimnis gehört damit aus steuerlicher Sicht der Vergangenheit an.“ Fast alle bedeutsamen Handelsplätze machten mit, auch die Schweiz. „Das wird wahrscheinlich 2017 erst umgesetzt sein - damit ist aber die Möglichkeit für schwarze Konten abgeschnitten.“
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ haben die Bundesländer in der Vergangenheit kaum Strafzuschläge gegen reuige Steuersünder verhängt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Richard Pitterle ergebe sich, dass der Strafzuschlag 2012 - neuere Zahlen gebe es laut Finanzministeriums nicht - ganze 89 Mal erhoben wurde. Der Staat habe dadurch 756 056 Euro eingenommen. Im selben Jahr gingen mehr als 8000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern der Republik ein.
Die geringe Zahl der Fälle macht aus Sicht von Nordrhein-Westfalens Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) deutlich, dass es richtig ist, die Untergrenze, ab der die Strafzahlung fällig wird, deutlich herabzusetzen. „Der Großteil der Hinterziehungsfälle liegt ganz klar unterhalb der bisherigen Grenze von 50 000 Euro“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. „Ohne die Absenkung wäre die Verschärfung nur Kosmetik.“ Es müssten „wesentlich mehr Steuerbetrüger als bisher im Geldbeutel empfindlich spüren, dass sie das Gemeinwesen und damit uns alle betrogen haben“.