Ein Gericht sollte entscheiden

Seltsam: Die Millionenfrage des Ehrensoldes wird durch eine Fußnote zu einem Paragrafenungetüm dem Bundespräsidialamt zugesprochen. Doch weder Joachim Gauck noch die Parteipolitik sollten für einen solchen Fall zuständig sein.

Ein Gericht wäre die geeignete Instanz. Dahin könnte der Fall so kommen: Gauck sagt Nein zu Wulffs Ehrensold, und der klagt gegen diese Entscheidung. Was juristisch sauber wäre, würde freilich politisch-moralisch sehr unappetitlich. Gaucks Entscheidung sähe wie das Nachtreten gegenüber demjenigen aus, dem er sich 2010 bei der Wahl geschlagen geben musste. Und ein auf den Ehrensold klagender Wulff stünde endgültig wie ein Raffzahn da.