Freibeträge und Kindergeld Ein paar Euro mehr: Kabinett beschließt Mini-Steuersenkung

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer und Familien sollen vom kommenden Jahr an steuerlich geringfügig entlastet werden. Das Bundeskabinett brachte eine Anhebung der Freibeträge, mehr Kindergeld und einen höheren Kinderzuschlag in den Jahren 2017 und 2018 auf den Weg.

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Insgesamt sollen Bürger am Ende um jährlich fast 6,3 Milliarden Euro entlastet werden. Im Geldbeutel des Einzelnen wird sich dies aber nur wenig auswirken. Zustimmen müssen auch die Länder. Die Entlastungen sind teils rechtlich geboten.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, insgesamt würden Familien und Steuerzahler um mehr als 6 Milliarden Euro entlastet. Das stärke die Binnenkonjunktur und damit das Wirtschaftswachstum. Die Opposition kritisierte die Maßnahmen als weitgehend wirkungslos.

Nach den Plänen Schäubles soll der Grundfreibetrag im nächsten Jahr um 168 Euro auf 8820 Euro steigen, ein Jahr später um weitere 180 Euro auf dann 9000 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler. Denn es werden 2017 bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8820 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 640 Euro. Arbeitnehmer haben etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Der Kinderfreibetrag von insgesamt 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108, im zweiten um 72 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Da dieser Freibetrag Familien mit höheren Einkommen zugutekommt, wird in der Regel auch das Kindergeld angehoben - auch wenn dies rechtlich nicht zwingend ist. Die Politik ist aber um einen „Gleichschritt“ bemüht.

Das Kindergeld soll daher erneut um zwei Euro pro Kind steigen. Zuletzt wurde es im Januar um zwei Euro im Monat angehoben. Für die ersten beiden Kinder beträgt es aktuell monatlich je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro. Wer wenig verdient, kommt in den Genuss des Kinderzuschlags, der Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht wird.

Zugleich sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeweitet werden. Damit wird die Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung ausgeglichen und so der Effekt der „kalten Progression“ eingedämmt. Die Änderung des Tarifverlaufs führt dazu, dass einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Eine gewisse Milderung gibt es bereits durch die höheren Freibeträge.

Die erste Stufe 2017 kostet den Staat mehr als 2,61 Milliarden Euro, 2018 kommen weitere gut 3,6 Milliarden Euro hinzu. Nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner bewegt sich die Entlastung für einen Single ohne Kind gegenüber 2016 zwischen jährlich 24 und 145 Euro und 2018 gegenüber 2017 zwischen 26 und 288 Euro.

Die Union im Bundestag appellierte an die Länder, die Steuersenkungen rasch mitzutragen. „Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen ohne Diskussionen auch durch den Bundesrat gehen“, sagte Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU). Im Wesentlichen würden Schritte umgesetzt, zu denen die Politik rechtlich verpflichtet sei.

Franziska Brantner von den Grünen kritisierte: „Die Bundesregierung fördert weiterhin tröpfchenweise und lässt arme Familien links liegen: Die Kindergelderhöhung und Erhöhung des Steuerfreibetrages sind Pflichtprogramm, gerade arme Familien profitieren aber nicht davon.“