Ein Trick rettet die Ökostromreform
Schwarz-Rot ist ein schwerer Fehler unterlaufen — das „Lumpensammler-Gesetz“ soll ihn noch in dieser Woche beheben.
Berlin. Das Gesetz „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ zählt nicht zu den Vorhaben, die das politische Berlin kurz vor der Sommerpause elektrisieren. Am Dienstag aber flatterte den Mitgliedern des Rechtsausschusses plötzlich ein Papier auf den Tisch, das es in sich hat. Die Koalition will an das Gesetz noch Korrekturen anheften — und zwar bei Biogasanlagen. Und so eine Panne bei der Ökostromreform reparieren.
Im Polit-Jargon heißt so ein Gesetz, an das völlig fachfremde Korrekturen angepappt werden, „Lumpensammler-Gesetz“. In dem Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD steckt das peinliche Eingeständnis, dass die Ökostromreform nach wenigen Tagen schon wieder überarbeitet werden muss. Sie war erst Freitag im Bundestag verabschiedet worden. Das aber in allergrößter Hektik.
Und dabei war ein Fehler ins reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes reingerutscht. Die Folge wäre, dass Hunderte bestehende Biogasanlagen weniger Fördergeld bekommen hätten, obwohl ihnen auf 20 Jahre garantiert eine feste Vergütung zusteht. Konkret wäre infolge des Fehlers die Förderung für vor 2012 in Betrieb genommene Blockheizkraftwerke weggefallen, die räumlich entfernt von einer Biogasanlage stehen. Diese Kraftwerke sind rechtlich eigenständige Anlagen. Somit gibt es hier eine doppelte Förderung.
Nun soll der Fehler noch diese Woche durch das „Lumpensammler-Gesetz“ behoben werden, weil die Reform am 1. August in Kraft treten soll. Sonst können Unternehmen nicht mehr rechtzeitig Rabattanträge bei den Ökostrom-Förderkosten für 2015 stellen. Die Industrie soll weiter um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden — ohne die Nachlässe drohen nach Meinung der Regierung Zehntausende Jobverluste.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer ist fassungslos: „Die Koalition produziert bei der EEG-Reform ein großes Gesetzgebungschaos.“ Das Durchpeitschen habe zu massiven handwerklichen Fehlern geführt. „Es ist ein wohl einmaliger Vorgang, dass nicht einmal nach einer Woche ein Korrekturgesetz verabschiedet werden muss.“
Das Wirtschaftsministerium versucht den Fauxpas als „redaktionellen Fehler“ runterzuspielen. Der Chef, Sigmar Gabriel (SPD), äußert sich lieber zum parallel ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach ausländische Ökostromanbieter nicht automatisch Anspruch auf die Förderung in Deutschland haben. Das hätte das ganze Fördersystem auf den Kopf stellen können. „Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme“, betont Gabriel.