Elterngeld wird flexibler: Bis zu 28 Monate bei Teilzeitjob
Berlin (dpa) - Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können, wenn sie nebenher Teilzeit arbeiten. „Wir wollen die Elternzeit flexibler gestalten. Die Lebenswelt von jungen Familien hat sich verändert“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).
Schwesig legte in Berlin Eckpunkte für ein „Elterngeld Plus“ vor. Wenn Väter und Mütter Teilzeit arbeiten, sollen sie maximal die Hälfte des regulären Elterngelds bekommen.
Wenn das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes 2000 Euro beträgt, gibt es bisher 65 Prozent dieser Summe Elterngeld für Vater oder Mutter, das sind 1300 Euro monatlich für bis zu 14 Monate. Mit dem „Elterngeld Plus“ können alternativ bei einem Netto-Teilzeiteinkommen von 900 Euro über 24 Monate 650 Euro monatlich bezogen werden.
Hinzu kommt eine Option auf vier weitere Monate, wenn Vater und Mutter für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. 2014 werden laut Schwesig 5,3 Milliarden Euro Elterngeld gezahlt. Die Neuregelung soll ab Juli 2015 gelten. Die Regierung will so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und vor allem dem Wunsch von Frauen Rechnung tragen, früher wieder schrittweise in den Job zurückzukehren.
Die das Elterngeld ergänzende Regelung soll etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen: Wer bisher nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeitet, bekommt nur fast die Hälfte an Elterngeld, mit der Neuregelung wäre es durch die zeitliche Streckung am Ende genauso viel wie für Eltern, die während des bisherigen Bezugszeitraums gar nicht arbeiten.
Beim regulären Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate - je nach Höhe des vorherigen Nettoverdienstes - zwischen 300 und 1800 Euro monatlich. Sinn der Reform ist, dass Eltern mit einem Teilzeitjob länger Elterngeld beziehen können und so mehr Zeit für ihr Kind haben. Die 28 Monate müssen nicht am Stück genommen werden, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes kann man die Leistung in Anspruch nehmen.
Auch bei Mehrlingsgeburten soll es eine Neuregelung geben. Das Bundessozialgericht hatte 2013 geurteilt, dass es zum Beispiel bei Zwillingen nicht einen einzigen Elterngeldanspruch gibt, sondern für jedes einzelne Kind einen Anspruch.
Die geplante Flexibilisierung stieß auf Zustimmung der Union. Fraktionsvize Nadine Schön (CDU) betonte: „Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren zu können.“ Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit würden nun neue Möglichkeiten geschaffen.
Die Arbeitgeber lobten, dies könne helfen, Auszeiten zu begrenzen. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte: „Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die Chance, länger Elterngeld zu beziehen.“ Mütter oder Väter könnten durch die Regelung früher wieder in Teilzeit arbeiten, „ohne wie bislang Nachteile zu erleiden“.
Kritik kam von der Opposition. Der Linken-Politiker Jörg Wunderlich sprach von „heißer Luft“, da die Reform nur für Vollzeittätige finanziell attraktiv sei. Er forderte ein Teilelterngeld für alle, „so dass Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes Teilzeit gearbeitet haben, auch davon profitieren können“.