Erste Koalitionsleitlinien für die Frauenquote
SPD-Minister Schwesig und Maas stellen Pläne vor. Opposition übt Kritik.
Berlin. Es geschah vor nunmehr fast 13 Jahren, als die großen Unternehmen in Deutschland feierlich versprachen, den geringen Anteil von Frauen in ihren Führungsetagen deutlich zu erhöhen. Doch passiert ist vergleichsweise wenig. Nun will die Bundesregierung zumindest den großen Konzernen eine Frauenquote vorschreiben.
Bis sie im Gesetzblatt steht, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Die zuständigen Ressortchefs für Frauen und Justiz, Manuela Schwesig und Heiko Maas (beide SPD) präsentierten gestern erst einmal nur „Leitlinien“ für das Vorhaben, die allerdings schon zu wesentlichen Teilen so im Koalitionsvertrag stehen. Dabei hatten die Genossen bis dato heftig aufs Tempo gedrückt.
Kürzlich sei ihr erzählt worden, dass man eine deutsche Wirtschaftsdelegation im Ausland stets an ihrer fast ausschließlich männlichen Zusammensetzung erkenne, schilderte Schwesig. Das werde sich ändern.
Die Leitlinien „für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ sind eine Mischung aus starrer Quote und betrieblich festzulegenden Zielgrößen, die zugleich die unterschiedlichen Positionen von Sozialdemokraten und Union zu diesem Thema widerspiegeln.
Schon in der Koalitionsvereinbarung war einerseits festgelegt worden, dass „Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, eine Frauenquote von „mindestens“ 30 Prozent aufweisen müssen. Sie ist von den Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite jeweils gesondert zu erfüllen.
Laut Schwesig fallen unter diese Vorgabe 109 Unternehmen mit jeweils mehr als 2000 Mitarbeitern. Bei Verstößen sollen die Plätze in dem Kontrollgremium unbesetzt bleiben. Schwesig und Maas gehen aber nicht davon aus, dass die Stühle der Frauen leer bleiben. Denn die Folge wäre eine Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen den Anteilseignern und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
Auf der anderen Seite wurde im Koalitionsvertrag bestimmt, dass alle börsennotierten Unternehmen oder Betriebe mit Betriebsräten schon ab 2015 verpflichtet sind, „verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen“. Davon betroffen sind etwa 3500 Betriebe mit je 500 bis 2000 Mitarbeitern. Eine bestimmte Ausgangsquote oder Erfüllungsfrist ist ihnen aber nicht vorgegeben. Auch eine Nichterfüllung der selbst gesteckten Ziele hat praktisch keine Konsequenzen.
„Wir haben heute die am besten ausgebildeten Frauen überhaupt“, meinte Justizminister Maas. Dies müsse sich endlich auch in den Chefetagen widerspiegeln.
Unter den 200 größten Unternehmen in Deutschland lag der Frauenanteil in Aufsichtsräten zuletzt bei nur knapp 16 Prozent. 2010 waren es allerdings sogar nur 10,6 Prozent gewesen. In der Union sieht man diesen Anstieg als Indiz dafür, dass die Quote überflüssig ist.