Erste Vorschläge gegen Missbrauch von Sozialleistungen

Berlin/Luxemburg (dpa) - Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat erste Vorschläge zur Vermeidung eines möglichen Missbrauchs von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus anderen EU-Staaten vorgelegt.

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Angeregt werden unter anderem Änderungen bei Aufenthaltsregeln und der Auszahlung von Kindergeld. Das geht nach Teilnehmerangaben aus Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in einer Sitzung der Unionsfraktion am Dienstag hervor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beriet am Dienstag über die Frage, wann Zuwanderer in der EU Anspruch auf Sozialleistungen haben.

In einem Zwischenbericht schlägt ein Staatssekretärs-Ausschuss der Bundesregierung den Angaben zufolge etwa vor, das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern zur Arbeitssuche zeitlich zu befristen. Ermöglicht werden könnten befristete Wiedereinreiseverbote nach Deutschland. Unter Strafe gestellt werden solle, Aufenthaltsgenehmigungen durch falsche oder unvollständige Angaben zu besorgen. Kindergeld-Zahlungen wären an die Angabe der Steueridentifikationsnummer zu knüpfen.

Die CSU hatte die Debatte zum Jahreswechsel angestoßen. Die Partei warnte davor, dass verstärkt gering qualifizierte Migranten kämen, die vor allem Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Besonders der Satz „Wer betrügt, der fliegt“ in einem CSU-Papier hatte Kritik und Populismus-Vorwürfe ausgelöst. Seit Jahresbeginn können auch EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland unbeschränkt Arbeit suchen.

Um die Diskussion zu versachlichen, hatte die Bundesregierung im Januar einen Ausschuss mit Staatssekretären fast aller Ministerien eingesetzt. Bis Ende März ist ein Zwischenbericht angekündigt, das Kabinett berät möglicherweise in der nächsten Woche darüber. Bis Juni soll der Abschlussbericht vorliegen. In der Fraktionssitzung sagte de Maizière nach Teilnehmerangaben, es bestehe ein Problem. Dieses sei nach Kommunen ungleich verteilt. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) machte Teilnehmern zufolge deutlich, der Zwischenbericht zeige, dass die Hinweise der CSU berechtigt und notwendig gewesen seien.

In dem Verfahren am EuGH geht es um einen Fall aus Leipzig. Das Jobcenter hatte einer jungen Rumänin Hartz-IV-Leistungen verweigert, weil diese keine Arbeit aufnahm (Rechtssache C-333/13). Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Das Sozialgericht Leipzig hält die Entscheidung des Jobcenters nach deutschem Recht für richtig - bezweifelt aber, dass sie mit europäischem Recht vereinbar ist. Bei der mündlichen Anhörung in Luxemburg trugen Vertreter der Frau, der Bundesregierung und der EU-Kommission Argumente vor. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.