Ertappte Schwarzfahrer sollen 60 statt 40 Euro zahlen

Unternehmen fordern härtere Gangart — sie verlieren jährlich 250 Millionen Euro.

Düsseldorf. Schwarzfahrer sollen stärker zur Kasse gebeten werden. Das fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dessen Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff hält das bisherige „erhöhte Beförderungsentgelt“ für den ertappten Schwarzfahrer von 40 Euro nicht mehr für zeitgemäß.

„Bei einem Ticketpreis von rund 2,50 Euro kann sich jeder ausrechnen, dass es sich angesichts der nicht flächendeckenden Kontrollen lohnen kann, nicht zu bezahlen und notfalls die 40 Euro hinzunehmen.“

Der VDV, in dem bundesweit 600 Verkehrsbetriebe organisiert sind, fordert, dass die Unternehmen künftig 60 Euro kassieren dürfen, im Wiederholungsfall sollen es 120 Euro sein.

Mit bisher 40 Euro liege Deutschland europaweit ganz hinten. Nur in den Niederlanden und in Tschechien lägen die Werte darunter. In Schweden würden Schwarzfahrer mit 135 Euro zur Kasse gebeten, in Frankreich können es auch 180 Euro sein.

Der VDV schätzt, dass jährlich 3,5 Prozent aller Bus- und Bahnfahrer schwarzfahren. Dadurch entgingen den Nahverkehrsunternehmen Jahr für Jahr bis zu 250 Millionen Euro Einnahmen. Hinzu kämen die rund 100 Millionen Euro, die die Betriebe für Kontrollpersonal aufwenden.

Wie verbreitet Schwarzfahren vor allem dann ist, wenn niemand mit Kontrollen rechnet, zeigte kürzlich eine „Nachtaktion“ der Rheinbahn. In einer Samstagnacht wurden in Düsseldorf 2400 Menschen kontrolliert — 240 fuhren ohne Ticket.

Hintergrund der Forderung nach einem Zuschlag beim „erhöhten Beförderungsentgelt“ ist auch, dass manch einer darauf spekuliert, bei der Justiz mit dem Schwarzfahren durchzukommen.

Zwar geben die Verkehrsunternehmen bei notorischen Schwarzfahrern die Sache an den Staatsanwalt weiter — bei der Rheinbahn dann, wenn jemand dreimal in zwei Jahren erwischt wird. Rechtlich handelt es sich nämlich um „Erschleichen von Leistungen“, Strafandrohung: ein Jahr Haft oder Geldstrafe. Doch oft wird die Sache wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt.

Die Verkehrsunternehmen setzen auf eine bessere Abschreckung durch ein weiter erhöhtes Beförderungsentgelt. Das können sie aber nicht selbst festlegen. Dafür muss auf Bundesebene eine Verordnung geändert werden.