Ethikrat gegen Mensch-Tier-Mischwesen
Berlin (dpa) - Mensch-Tier-Mischwesen kennt man aus der Antike, der Kunst oder aus Fabeln, wie die Sphinx, Kentauren oder Nixen. In den Laboren der Forscher können heute ganze neue Formen realer Mischwesen entstehen.
Dem wollen Ethiker nun einen Riegel vorschieben.
Angesichts der rasanten Entwicklung in der biomedizinischen Forschung plädiert der Deutsche Ethikrat für eine Erweiterung des Embryonenschutzgesetzes. Das schon bestehende Verbot, menschliche Embryonen auf ein Tier zu übertragen oder Chimären zu erzeugen, sollte um ein Verbot der Übertragung tierischer Embryonen auf den Menschen ausgeweitet werden, heißt es in der am Dienstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.
„Wir wollen eine klare Grenzziehung, damit es erst gar nicht zur Entstehung von Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung kommt“, sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe des Ethikrates, Wolf-Michael Catenhusen. Anlass der in zweijähriger Diskussion erstellten Empfehlungen sind unter anderem Versuche, aus menschlichen Stammzellen gewonnene Nerven-Vorläuferzellen in das Gehirn von Versuchstieren - auch Menschenaffen oder Schimpansen - zu übertragen, um Krankheiten wie Alzheimer-Demenz und Morbus Parkinson zu erforschen und später vielleicht auch behandeln zu können.
Durch solche oder andere Experimente werde die biologische Artgrenze zwischen Mensch und Tier immer mehr infrage gestellt, heißt es in der Stellungnahme. Konkret fordert der Ethikrat unter anderem ein Verbot der Schaffung „von transgenen Mensch-Tier-Mischwesen mit Menschenaffen“ wie auch „die Einfügung hirnspezifischer menschlicher Zellen in das Gehirn von Menschenaffen“.
Der Rechtswissenschaftler Jochen Taupitz sagte, man habe mit der Stellungnahme kein „Horrorszenario“ aufmachen wollen. Nicht alles, was weltweit in den Forschungslaboren geschehe, sei wirklich brisant oder besorgniserregend. Gleichwohl gehe es um Transparenz und eine rechtzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Ein geteiltes Votum gaben die Ratsmitglieder zur strittigen Frage der Herstellung von Zybriden ab. Dabei werden menschliche Zellkerne in tierische Eizellen verpflanzt, um daraus Stammzellenlinien für die Forschung zu gewinnen.
Zwölf Mitglieder des Ethikrates halten dies für unbedenklich, weil diese Zellmasse weder als Mensch noch als Tier einzuordnen und auch keinesfalls als menschlicher Embryo zu betrachten sei. Hingegen fordern elf Mitglieder des Ethikrates die Aufnahme eines Verbots in das Embryonenschutzgesetz. Aus ihrer Sicht weisen diese Zybriden alle Eigenschaften einer menschlichen befruchteten Eizelle auf. Der Deutsche Ethikrat soll Empfehlungen abgeben zu ethischen und rechtlichen Fragen der Forschung und ihren Folgen für Individuum und Gesellschaft. Seine Mitglieder werden je zur Hälfte auf Vorschlag des Parlamentes und der Bundesregierung berufen.