Flüchtlingskrise EU-Kommission verklagt Tschechien, Ungarn und Polen

Brüssel (dpa) - Wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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Ziel sei es, die drei Länder doch noch dazu zu bringen, sich an der 2015 beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien zu beteiligen, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag in Brüssel. Der EuGH könnte dazu Zwangsgelder verhängen.

Vizekommissionspräsident Frans Timmermans forderte zudem alle EU-Staaten auf, sich bis Juni kommenden Jahres auf eine Reform des europäischen Asylsystems zu verständigen. Diese soll unter anderem dauerhaft regeln, wie künftig im Fall einer Flüchtlingskrise besonders stark betroffene Staaten entlastet werden.

Eine Lösung könnte nach Angaben von Timmermans darin bestehen, ein Konzept zu beschließen, das in schweren Krisensituationen eine Umverteilung inklusive Aufnahmepflicht vorsieht. In weniger problematischen Situationen würde eine Umverteilung aufgrund freiwilliger Verpflichtungen der Mitgliedstaaten erfolgen, bei einem nur sehr geringen Zustrom gar keine.

Ein entsprechendes Drei-Phasen-Modell hatte jüngst auch die estnische EU-Ratspräsidentschaft präsentiert. „Ich begrüße die Vorschläge“, kommentierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Donnerstag am Rande eines Treffens mit EU-Amtskollegen in Brüssel. Das Prinzip, je mehr Flüchtlinge, desto mehr Solidarität, sei im Prinzip richtig.

Das neue System würde eine weitreichende Abkehr von der bislang gültigen Dublin-Verordnung darstellen. Diese sieht vor, dass grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender das erste Mal einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich EU-Boden betreten hat.

In der jüngsten Flüchtlingskrise hatte sich die Dublin-Verordnung allerdings als nicht praktikabel erwiesen, weil Länder wie Griechenland den Massenzustrom nicht stemmen konnten und Migranten weiter in andere EU-Länder wie Deutschland weiterziehen konnten.

Die EU-Staaten beschlossen damals per Mehrheitsentscheidung eine Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen aus Ländern wie Syrien. Tschechien, Ungarn und Polen weigern sich allerdings bis heute, sich daran wie vorgesehen zu beteiligen - obwohl der EuGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestätigt hat.

„Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen (...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen“, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos zur nun beschlossenen Klage in Luxemburg. Leider habe es aber bislang keine Bewegung gegeben.

Auch nach einer Klage der EU vor dem Europäischen Gerichtshof will Polen keine Flüchtlinge im Zuge einer Umverteilung aufnehmen. Das Land ändere „mit Sicherheit“ nichts an seiner Entscheidung, sagte der polnische Innenminister Mariusz Blaszczak.

Blaszczak sagte, das System der Umverteilung bringe Gefahren mit sich. „Nicht genug, dass die Gesellschaften, die nach Europa strömen, sich nicht integrieren, sie bilden auch noch eine Basis für islamische Terroristen.“

Das polnische Außenministerium ließ verlauten, dass Polen „bereit ist, seinen Standpunkt vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen“. Fast keiner der Mitgliedsstaaten sei seinen Verpflichtungen in dieser Frage nachgekommen. Dies deute drauf hin, dass „die Anwendung dieses Instruments verfrüht war und nicht auf einem wirklichen Kompromiss zwischen den Staaten beruhte, als im Jahr 2015 darüber entschieden wurde“.

In die nächste Runde geht die Auseinandersetzung um die EU-Flüchtlingspolitik vermutlich Ende der kommenden Woche beim Dezember-Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Sie wollen darüber beraten, wie Kompromisse bei den strittigen Fragen aussehen könnten. Ein Durchbruch wird allerdings nicht erwartet.

Der neue tschechische Ministerpräsident Andrej Babis zeigte beispielsweise am Donnerstag keine Bereitschaft zum Einlenken. Er wolle die EU-Kommission überzeugen, ihre Klage gegen sein Land zurückzuziehen, sagte der 63-Jährige der Agentur CTK. Die Quoten seien Unsinn und würden nur extremistischen Parteien in Europa zu stärkerer Popularität verhelfen, kritisierte der Gründer der liberal-populistischen ANO-Partei.

Die Entscheidung der EU-Kommission, den Klageweg zu beschreiten, und das Timing ihrer Bekanntgabe kurz vor dem EU-Gipfel am 14. und 15. Dezember seien „höchst unglücklich“.