Ex-Präsident Wulff hofft auf Freispruch

Hannover (dpa) - Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff hat sich zum Abschluss seines Korruptionsprozesses versöhnlich und optimistisch gezeigt. „Ich hoffe, dass sich die Wogen glätten auf beiden Seiten - mit dem Urteil, das wir erwarten können“, sagte er in seinem Schlusswort.

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Das Urteil wird am 27. Februar gesprochen. Prozessbeobachter rechnen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit, dass Wulff dann - mehr als zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident - von allen Korruptionsvorwürfen freigesprochen wird.

Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Schlussplädoyer zuvor überraschend darauf verzichtet, eine Verurteilung Wulffs oder ein konkretes Strafmaß zu fordern. Der Chefankläger ging aber sowohl Wulff als auch die Richter noch einmal hart an. Er verlangte, die Beweisaufnahme fortzuführen, weil das Gericht noch nicht alle zur Verfügung stehenden Beweismittel genutzt habe. Die Verteidiger des ehemaligen Staatsoberhauptes forderten indes einen umfassenden Freispruch.

Der Ex-Bundespräsident steht zusammen mit dem Filmproduzenten David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn Hotel- und Bewirtungskosten rund um einen Oktoberfestbesuch in München übernahm. Wulff war damals CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen. Mehrere Monate nach dem Besuch warb er bei Siemens-Chef Peter Löscher um Unterstützung für einen Film Groenewolds.

Wulff sagte in seinem Schlusswort, die gesamte Anklage gegen ihn habe sich auf falsche Vermutungen gestützt. „Die letzten zwei Jahre waren für mich kein Spiel, ich habe sie auch nicht als Heimspiel empfunden.“ Er betonte: „Ich bin glücklich und froh darüber, dass wir in einem Rechtsstaat leben. An diesem Rechtsstaat hatte ich nie den Hauch eines Zweifels.“ An die Adresse des Oberstaatsanwaltes sagte Wulff: „Ich mache Ihnen gar keinen Vorwurf.“ Er meine, dass Eimterbäumers Dienstvorgesetzter „am Anfang auf den falschen Baum geklettert ist und dann immer höher geklettert ist, und dass er jetzt fremder Hilfe bedarf, damit er wieder runtergeholt wird“.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten zusammen mehr als drei Stunden lang. Chefankläger Eimterbäumer sagte zu Wulff: „Ich konnte mir nicht vorstellen, wie leichtfertig Sie selbst Unzutreffendes verbreiten.“ Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sprechen bisher viele Umstände dafür, dass Wulff sich der Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hat. Eimterbäumer sagte, Wulff habe gegen alle „Hygieneprinzipien“ etwa bei der Trennung von Privat- und Berufsleben verstoßen, die für ihn als Ministerpräsident gegolten hätten. Dadurch sei „der böse Anschein der Käuflichkeit“ erweckt worden.

„Wir haben erklärt, welche weiteren Beweisanträge wir für erforderlich halten“, sagte der Staatsanwalt. Unter anderem hätten weitere Zeugen gehört und weiteres Bild- und Aktenmaterial untersucht werden können. Das Gericht habe die zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft und entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt, kritisierte Eimterbäumer.

Wulffs Verteidiger Michael Nagel und Bernd Müssig wiesen diese Darstellung scharf zurück. Bisher hätten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden können, betonte Nagel. Müssig hielt den Ermittlern vor, die Anklage beruhe auf „tendenziösen, unhaltbaren Spekulationen“. Die Staatsanwaltschaft habe eine „Kaskade sinn- und bedeutungsloser“ Beweisanträge gestellt. Die Vorstellung, dass Wulff sich wegen eines Betrages von rund 750 Euro „korruptiv habe einladen lassen“, sei schlichtweg abenteuerlich. „Tatsächliche Anhaltspunkte für die erhobenen Vorwürfe haben sich nicht ergeben“, betonte Müssig.

Auch Groenewolds Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Filmfinancier selbst verzichtete auf ein Schlusswort.