Darin habe sie gesagt: „Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an.“ Von Schlägen ihres Ehemannes, Bissen oder blauen Flecken habe sie nichts berichtet, sagte der Zeuge.
Der aus der Zwangspsychiatrie entlassene Mollath muss sich unter anderem wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 entschieden, dass er seine Ehefrau misshandelt hatte. Weil die Gutachter dem Nürnberger Wahnvorstellungen attestierten, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn in die Psychiatrie ein.