Schon bei Einfuhr getrickst Fiskus nimmt Steuerbetrug bei Online-Handel ins Visier

Konstanz (dpa) - Bund und Länder wollen Steuerbetrug im weltweiten Onlinehandel zulasten der deutschen Staatskassen einen Riegel vorschieben.

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Solche Geschäfte enthielten für Anbieter aus dem Ausland Betrugspotenzial - „da müssen wir ran“, sagte der Vorsitzende der Länder-Finanzministerkonferenz, Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund ist, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten wie China über Zwischenlager in der Europäischen Union Waren liefern und keine Umsatzsteuer an den Fiskus zahlen. Die von Kunden entrichtete Mehrwertsteuer kassieren sie aber. Das Problem entsteht bereits, wenn Experten zufolge bei der Einfuhr der Warenwert zu gering angegeben wird und den EU-Ländern auch diese Einnahmen entgehen.

„Internethandel ist bequem, einfach und oft grenzüberschreitend“, sagte Schäfer vor Beratungen der Länder-Finanzminister am Donnerstag in Konstanz. Da immer mehr Kunden im Internet einkauften und auch Waren aus dem Ausland bezögen, habe das Problem des Steuerbetrugs eine „enorme Breitenwirkung“. Bund und Länder arbeiteten an Lösungen: „Betrug beim Onlinehandel werden wir nicht auf einen Schlag eindämmen können, aber wir möchten ihn offensiv angehen.“ Die Finanzminister beraten bis Freitag am Bodensee.

Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, sie glaube nicht, dass die großen Dienstleister aus der Verantwortung entlassen werden könnten. „Wenn jemand bei einem großen Händler im Internet etwas bestellt und nur auf Nachfrage hin entdecken kann, dass die Umsatzsteuer etwa in China hinterzogen wird, dann ist das doppelt dreist.“ Damit werde ordentlich versteuertes Geld von treugläubigen Menschen hinterzogen. „Und die ehrlichen Händler haben in einem sowieso schon schwierigen Umfeld das Nachsehen. Das können wir nicht akzeptieren“, sagte Sitzmann.

Experten zufolge bergen sämtliche Onlinemarktplätze generell ein Steuerausfallrisiko. Hinzu komme, dass in Drittländern ansässige Händler die Plattformen nutzten, ihren steuerlichen Pflichten aber nicht nachkämen. Seit 2016 gebe es vermehrt Anhaltspunkte für verstärkten Umsatzsteuerbetrug. Demnach führen vor allem in China ansässige Unternehmen Waren in die EU ein, lagern sie dort zwischen, um sie über Online-Plattformen an Endabnehmer zu verkaufen.

Bereits bei der Einfuhr der Waren in die EU würden oft aufgrund falscher Wertangaben in Zollanmeldungen Einfuhrabgaben hinterzogen. Da es sich regelmäßig um niedrigpreisige Massenware handele, sei deren Nachweis für die Zollverwaltung nur sehr aufwendig möglich. Auch die über die Online-Plattformen angebahnten Verkaufsgeschäfte an den Endkunden blieben unversteuert, da sich die Drittlandhändler regelmäßig nicht steuerlich registrierten.