Freispruch im Mordprozess um Wiener Opec-Anschlag
Frankfurt/Main (dpa) - Der Frankfurter Prozess um den tödlichen Überfall auf die Wiener Opec-Konferenz vor fast 40 Jahren ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Mordvorwürfe gegen Sonja Suder sind nach dem Urteil des Landgerichts nicht erwiesen.
Die inzwischen 80-Jährige war ursprünglich angeklagt, das Attentat auf die Konferenz der Organisation erdölexportierender Länder 1975 mitvorbereitet zu haben. Der Überfall, bei dem drei Menschen starben, stand unter dem Kommando des Terroristen Ilich Ramírez Sánchez alias Carlos.
Das Frankfurter Gericht verurteilte Suder am Dienstag allerdings wegen der Beteiligung an drei Anschlägen Ende der 1970er Jahre zu dreieinhalb Jahren Haft. Dabei ging es um Attentate auf das Heidelberger Schloss, eine Pumpenfabrik im pfälzischen Frankenthal und die Firma MAN in Nürnberg, bei denen beträchtlicher Schaden entstanden war. Die Taten wären erst nach 40 Jahren endgültig verjährt gewesen.
Vor allem bei dem Bombenanschlag auf den Königssaal im Heidelberger Schloss 1978 habe die Angeklagte die Gefährdung von Menschen in Kauf genommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Eine halbe Stunde vor der Explosion sei noch ein Schlosswächter in dem Saal gewesen.
Suder nahm das Urteil äußerlich ungerührt entgegen, die Augen mit einer Sonnenbrille verdeckt. Die heute 80-Jährige soll einst den Revolutionären Zellen (RZ) angehört haben, einer linksextremistischen Terrorgruppierung. Sie konnte den Gerichtssaal nach dem Urteil auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, da Suder bereits mehr als zwei Drittel der Gefängnisstrafe in der Untersuchungshaft abgesessen hat. Vor dem Landgericht wurde sie anschließend von rund 100 Sympathisanten gefeiert.
Der Prozess in Frankfurt hatte fast 14 Monate gedauert. Die Staatsanwaltschaft selbst war im Lauf des Verfahrens vom Mordvorwurf gegen Suder abgerückt, weil eine Mittäterschaft an dem Opec-Attentat nicht nachweisbar gewesen sei. Das Gericht sprach bei der Urteilsverkündung von einer „ungeheuer beschwerlichen Sachaufklärung“. Die Verteidigung hatte in allen Anklagepunkten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.