Friedrich verteidigt Einsatz von Computer-Trojanern
Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat den Einsatz sogenannter Trojaner für die Kommunikationsüberwachung auf Computern verteidigt. „Unsere Beamten halten sich strikt an das, was sie dürfen“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ („FAS“).
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte eine Sonderkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern, um die Vorwürfe aufzuklären. Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) warnte vor „Hysterie“.
Friedrich verteidigte auch die umstrittene Funktion des in Bayern verwendeten Trojaners, weitere Module nachzuladen, mit denen die Überwachung ausgeweitet werden könnte. „Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.“ Die Landesbehörden hätten „völlig zu Recht“ darauf hingewiesen, „dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben“. Friedrich übte scharfe Kritik am Chaos Computer Club. Dieser habe „dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht“. Es seien viele Missverständnisse entstanden.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte vor rund einer Woche die Version eines Trojaners zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet („Quellen-TKÜ“) angeprangert. Nach Angaben des Clubs kann die Software mehr als sie darf und hinterlässt auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten. Die umstrittene Software war auch in Bayern eingesetzt worden. Allerdings hatten Innenminister Joachim Herrmann und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) die Vorwürfe zurückgewiesen, dass der Einsatz nicht legal gewesen sei.
Unions-Innenexperte Uhl geht davon aus, dass Bund und Länder seit 2009 zusammen etwa 35 mal pro Jahr Trojaner gesetzt haben, um verschlüsselte Kommunikation abzugreifen. Damit käme man auf rund 100 Einsätze in drei Jahren. Er räumte aber ein, dass diese Zahl eine Schätzung ist. Bekannt sei, dass Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und Bundespolizei seit 2009 insgesamt in 25 Fällen Trojaner zur Kommunikationsüberwachung einsetzten, sagte Uhl. Bayern habe seit 2009 ebenfalls in 25 Fällen Trojaner benutzt.
Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem grundlegenden Urteil ein Grundrecht auf Schutz des persönlichen Computers geschaffen und hohe Hürden für Online-Durchsuchungen - also für die Durchsuchung der Festplatte - gesetzt. Die Quellen-TKÜ wird häufiger angewandt als die äußerst sensiblere Online-Durchsuchung. Allerdings setzten die Ermittler in beiden Fällen Trojaner ein.
Leutheusser-Schnarrenberger forderte in der „FAS“: „Die Innenminister von Bund und Ländern müssen sich jetzt schnell mit einer Sonderkonferenz koordinieren, um dann ein präzises Lagebild zu präsentieren.“ Die zentrale Frage sei: „Was können solche Programme, und was machen solche Programme?“ Wie bereits bekannt wurde, planen die Innenminister am Donnerstag (20.10.) eine Telefonkonferenz, bei der auch über die umstrittenen Trojaner gesprochen werden soll. Am Mittwoch (19.10.) sind die Trojaner auch Thema im Bundestags-Innenausschuss.
Leutheusser-Schnarrenberger warf Politikern wie Uhl vor, die Lage schön zu reden. „Rechtsstaatlich erschreckend ist die Schönrederei, dass jede Überwachung ohnehin nur die Bösen trifft.“ Im Gegensatz zu Friedrich warnte sie vor Trojanern mit Nachladefunktion. „Wenn eine Überwachungssoftware das Nachladen von Funktionen ermöglicht, kann die Telefonüberwachung zur Online-Durchsuchung mutieren, für die rechtlich ganz andere Maßstäbe gelten.“