Daten-CD: Steuersünder geraten unter Druck

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist schwieriger geworden.

Düsseldorf. Nach Liechtenstein und der Schweiz jetzt also eine Steuersünder-CD aus Luxemburg: Rund 3000 Kunden der luxemburgischen Tochter der britischen HSBC-Bank sind ins Visier von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten und müssen wohl bereits im November mit Razzia-Besuch rechnen, berichten zeitgleich und übereinstimmend der „Spiegel“ und die „Financial Times Deutschland“.

„Da wollte wohl jemand sicherstellen, dass Steuersünder möglichst schnell Bescheid wissen, dass sie von den Ermittlungen betroffen sind“, orakelte ein Insider aus hohen Justizkreisen am Freitag gegenüber unserer Zeitung. Er deutete an, dass die Informationen wohl gezielt lanciert wurden, um sogenannte strafbefreiende Selbstanzeigen von Steuersündern zu erschweren.

Bislang hatten sich Schwarzgeldbesitzer zumindest strafrechtlich relativ problemlos aus der Affäre ziehen können, indem sie sich wegen Steuerhinterziehung selbst anzeigten. Sie mussten dann zwar die hinterzogenen Steuern nachzahlen plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr, hatten darüber hinaus aber keine Geld- oder gar Haftstrafen zu befürchten. Dazu reichte es meist, wenn die Selbstanzeige abgegeben wurde, kurz bevor die Steuerfahnder an der Türe klingelten.

Doch nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und den Ermittlungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im Fall der Credit-Suisse-CD hat sich die juristische Lage für reuige Steuersünder verschlechtert.

Die Düsseldorfer Finanzfahnder hatten im Licht der BGH-Entscheidung den Zeitpunkt vorverlagert, bis zudem die im Paragrafen 371 Abgabenordnung geregelte Selbstanzeige noch strafbefreiend erfolgen kann. „Nach unserer Auffassung ist das bereits dann nicht mehr der Fall, wenn Betroffene damit rechnen müssen, dass ihre Tat entdeckt ist — und nicht erst, wenn sie es sicher wissen, weil der Steuerfahnder klingelt“, sagt Behördensprecher Ralf Möllmann. Knapp zwei Dutzend solcher Fälle hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im „Credit Suisse“-Fall — und die meisten davon per Geldauflage oder gar Strafbefehl beendet.

Unter Juristen ist diese Rechtsansicht allerdings umstritten. Karl-Heinz Göpfert, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Fachanwalt für Steuerstrafrecht etwa sagt: „Das ist rechtlich unhaltbar. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist wesentlich länger möglich. Dazu sollten Betroffene aber einen kundigen Rechtsbeistand suchen.“