Karlsruhe erlaubt die Nutzung von Steuer-CDs

Information ist verwertbar.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung sogenannter Steuer-CDs mit angekauften Daten bei der Strafverfolgung erlaubt. Die Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden. Die Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung nicht zur Entscheidung an, weil sie keine Aussicht auf Erfolg habe.

Der für die Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht war von den Strafverfolgern auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein verkauft hatte. Der Bundesnachrichtendienst hatte die CD mit gestohlenen Daten der Liechtensteiner LGT-Bank angekauft und der Steuerfahndung zur Verfügung gestellt.

Die Richter verwiesen auf den Grundsatz, dass Beweismittel nach einer Abwägung im Einzelfall auch dann verwertet werden können, wenn sie auf rechtswidrige Weise erlangt wurden. Ein sich aus den Grundrechten ergebendes Beweisverwertungsverbot bestehe nur, wenn "der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist", so die Richter.

Dies sei bei den Bankdaten nicht der Fall: "Es handelt sich vielmehr um Daten über geschäftliche Kontakte der Beschwerdeführer mit Kreditinstituten."