G20 wollen Steuerflucht großer Konzerne eindämmen

St. Petersburg (dpa) -Sie verdienen weltweit Milliarden, zahlen aber in vielen Ländern kaum Steuern: Multinationale Konzerne schieben Gewinne so lange hin und her, bis der Fiskus leer ausgeht. Das wollen die G20 stoppen.

Konkrete Maßnahmen und die Umsetzung werden allerdings noch dauern

Die Staats- und Regierungschefs der G20 vereinbarten bei ihrem Gipfel in St. Petersburg, im Jahr 2015 mit dem automatischen Informationsaustausch untereinander zu beginnen und so Steuerbetrug zu bekämpfen.

Global agierende Unternehmen wie die US-Konzerne Apple, Amazon, Google oder Starbucks erzielen hohe Gewinne, zahlen dank legaler Tricks aber wenig Steuern. Im Rahmen „aggressiver Steuergestaltung“ verschieben sie über verschachtelte Firmenkonstrukte Gewinne hin und her. Verlagert werden Patente, Markenrechte, Lizenzgebühren oder Darlehenszinsen in Tochterfirmen in einer Steueroase. Dafür zahlen die Konzerne und drücken so den zuversteuernden Gewinn. Im Niedrigsteuerland wiederum fallen wenig Abgaben an.

Die Top-Wirtschaftsmächte stellten sich auch hinter einen Aktionsplan, um legale Steuergestaltungen multinationaler Unternehmen einzudämmen. Ziel ist, dass Konzerne künftig nicht mehr ihre Gewinne so lange über Ländergrenzen hinwegschieben können, bis der Fiskus am Ende leer ausgeht und die Unternehmen kaum noch Steuern zahlen. Auf konkrete Gegenmaßnahmen einigten sich die G20 allerdings noch nicht. Sie sollen in den nächsten Monaten folgen.

Die Industrieländerorganisation OECD hatte einen Aktionsplan mit 15 Maßnahmen zur Eindämmung von grenzüberschreitenden Gewinnverschiebungen vorgelegt - also gegen das sogenannte Base Erosion and Profit Shifting (BEPS). Auf dieser Grundlage sollen internationale Standards erarbeitet werden. Im Kern sollen Konzerne dort besteuert werden, wo Werte geschaffen werden und Gewinn abfallen. In der Diskussion ist eine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzzahlungen.

Die G20 wollen auch den grenzüberschreitenden Informationsaustausch gegen Steuerflucht vorantreiben. Grundlage ist die US-Gesetzgebung Fatca, um im Ausland Informationen über amerikanische Steuerpflichtige zu bekommen. Die angestrebten OECD-Standards dürften kaum hinter die Fatca-Regeln zurückfallen, nach denen automatisch Angaben - etwa zu Kontoständen und Kontobewegungen - jeweils ausländischer Anleger gemeldet werden.

Deutschland und die USA hatten bereits im Mai ein engere Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerbetrug vereinbart. Beide Länder verständigten sich, von ihren Finanzinstituten regelmäßig Daten zur Besteuerung zu erheben und automatisch zu übermitteln. Mit dem Abkommen soll ausgeschlossen werden, dass Steuerbetrüger über ausländische Finanzinstitute den Fiskus hintergehen. Das bilaterale Abkommen beruht auf einem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien bereits 2012 mit den USA ausgehandelten Modell. Mit dem US-Gesetz („Foreign Account Tax Compliance Act/FATCA“) vom März 2010 nimmt der amerikanische Fiskus Steuerbetrüger ins Visier.