Gabriel will Ökostrom-Förderung deutlich kappen

Berlin (dpa) - Im Eiltempo hat Vizekanzler Gabriel Eckpunkte für eine Reform bei der Energiewende erarbeitet. Das „EEG 2.0“ sieht zur Strompreis-Dämpfung eine Abkehr von den hohen, auf 20 Jahre garantierten Vergütungen vor.

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will mit einer grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen weiteren Strompreisanstieg verhindern. Von durchschnittlich 17 Cent je Kilowattstunde für Windräder, Solar- und Biogasanlagen soll die Vergütung für neue Anlagen 2015 auf nur noch 12 Cent im Schnitt sinken. Das sieht ein Eckpunktepapier des Vizekanzlers der schwarz-roten Regierung vor, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Es soll am kommenden Mittwoch bei der Klausur des Kabinetts in Meseberg nahe Berlin beschlossen werden.

Die Bürger zahlen die Förderkosten per Ökostrom-Umlage über ihre Stromrechnung. Bei deutlich niedrigeren Kosten als bisher wird von Union und SPD eine Erhöhung des Ökostrom-Anteils von derzeit knapp 25 auf bis zu 45 Prozent bis 2025 und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent angestrebt. Der Entwurf wurde dem Vernehmen nach an die Ministerien zur Ressortabstimmung geschickt. Allerdings bleiben viele Punkte noch offen, etwa das Ausmaß der Kürzungen bei Windrädern an Land.

Es soll weniger Förderung nach dem Gießkannenprinzip geben, sondern eine Mengensteuerung, mehr Wettbewerb statt garantierter Festvergütungen und eine Anpassung an das Tempo beim Stromnetzausbau.

Am 9. April soll das EEG im Kabinett beschlossen werden. Am 26. oder 27. Juni soll der Bundestag das Gesetz beschließen, am 11. Juli der Bundesrat, damit die Novelle zum 1. August in Kraft treten kann. „Der Zeitplan ist knackig. Aber wir dürfen keine Zeit verlieren“, so der Energiekoordinator der Unionsfraktion, Thomas Bareiß (CDU). Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte das zügige Vorgehen: „Dadurch kommt die dringend notwendige Reform endlich voran.“

Bisherige Förderzusagen werden strikt eingehalten - das heißt, alle schon angeschlossenen Ökoenergie-Anlagen bekommen weiter für 20 Jahre garantierte Vergütungen. Die Gesamtkosten haben sich nach Regierungsangaben seit 2002 auf rund 120 Milliarden Euro summiert, dieses Jahr fallen rund 23,5 Milliarden Vergütungskosten an.

Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und dem bei Anschluss der Anlage gültigen Vergütungssatz wird per EEG-Umlage auf die Strompreise gewälzt: 2014 sind es 6,24 Cent je Kilowattstunde, ein Durchschnittshaushalt zahlt 2014 fast 220 Euro.

Der Ausbau soll sich vor allem auf Solarenergie und Windkraft an Land konzentrieren, sie seien am kostengünstigsten. „Bei der relativ teuren Biomasse erfolgt eine Konzentration auf Abfall- und Reststoffe und damit eine deutliche Mengenbegrenzung“, heißt es in Gabriels Papier, das sich zum Teil an früheren Vorschlägen seines Staatssekretärs Rainer Baake orientiert, einem Grünen-Mitglied.

Am stärksten werden künftig wohl Kosten für neue Windparks in Nord- und Ostsee zu Buche schlagen - hier gibt es bis 2019 eine hohe Anfangsvergütung von bis zu 19 Cent je Kilowattstunde. Hier wird das Ausbauziel aber gesenkt: Bis 2020 sollen 6500 Megawatt (MW) und bis 2030 nur noch 15 000 statt bis zu 30 000 MW installiert werden.

Der Verbraucherschützer Holger Krawinkel sagte der dpa: „Die Mehrkosten für den Offshore-Ausbau sollten nicht von den Stromkunden finanziert werden.“ Eine Option sei ein Altlastenfonds. In diesen könnten diese Kosten ausgegliedert werden, um die Umlage zu dämpfen.

Bei Windkraft an Land wird ein jährlicher Zubau von bis zu 2500 Megawatt angestrebt. Automatische Förderkürzungen bei einem Überschreiten dieses Ausbauziels sollen auch hier unkontrollierte Kostensteigerungen wie in der Vergangenheit verhindern.

An windstarken Standorten soll es bis zu 20 Prozent weniger Vergütung geben. Mit Blick auf Sorgen in Süddeutschland und Rheinland-Pfalz, künftig rechne sich nur noch im Norden der Bau neuer Windräder, wird betont: „Entsprechend dem Koalitionsvertrag wird (...) sichergestellt, dass an guten Binnenlandstandorten weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.“

Bei der Solarenergie gibt es das Instrument eines „atmenden Deckels“ bereits. Ziel sei aber auch hier ein jährlicher Zubau von nur noch 2500 Megawatt. In Vorjahren waren es bis zu 7600 Megawatt, was eine enorme Belastung der Stromrechnungen von Unternehmen und Verbrauchern zur Folge hatte. Bei der Bioenergie wird nur noch ein jährlicher Zubau von höchstens 100 Megawatt angestrebt.

Insgesamt soll es statt des von Kritikern oft als Planwirtschaft abgestempelten Fördersystems mit festen Vergütungen deutlich mehr Wettbewerb geben. „Zu diesem Zweck wird die gleitende Marktprämie verpflichtend.“ Das bedeutet, dass etwa Windparkbetreiber nicht mehr wie bisher garantierte Vergütungen bekommen, sondern ihren Strom selbst vermarkten müssen. Um das Risiko abzusichern, soll es feste Aufschläge (Marktprämien) geben. Die stärkere Eigenverantwortung zur Begrenzung der Förderkosten soll ab 2015 für Neuanlagen mit einer Leistung von 500 Kilowatt (kW) gelten. 2016 soll die Grenze auf 250 kW abgesenkt werden, 2017 auf 100 kW. Damit würden auch kleinere Ökostrom-Produzenten in die Pflicht genommen. Zum Vergleich: Eine normale Solar-Dachanlage hat etwa 5 Kilowatt Maximalleistung.

Das Ausmaß der Kürzung der umstrittenen Industrie-Rabatte bei der Förderung erneuerbarer Energien wird noch nicht konkretisiert. „Es wird eine zeitnahe Einigung angestrebt, damit die Unternehmen im dritten Quartal 2014 ihre Anträge für das Jahr 2015 stellen können.“ Die EU-Kommission fordert eine deutliche Begrenzung - man stehe in engem Dialog mit der Kommission, heißt es. 2014 kann das Volumen auf über fünf Milliarden Euro klettern. Ebenso offengelassen wird noch ein neues Subventionssystem für fossile Kraftwerke. Gerade Gaskraftwerke rechnen sich kaum noch, sind aber als Ausgleich der je nach Wetter schwankenden Wind- und Solarstromerzeugung nötig.