Koalition einig: Vorratsdaten-Gesetz nicht vor EuGH-Urteil
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat sich geeinigt, vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die umstrittene EU-Richtlinie abgewartet werden - so wie von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgesehen.
Nach seiner Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sollen aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden.
„Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten“, heißt es in einer Sprachregelung der beiden Minister, die der Nachrichtenagentur dpa und „Spiegel Online“ am Freitag in Berlin vorlag.
Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: „Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten.“
Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Frage, ob und wie lange Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefonaten, SMS-Verkehr und E-Mail-Kommunikation speichern müssen und in welchen Fällen sie diese an die Polizei herauszugeben haben. Über das Thema hatte bereits die schwarz-gelbe Vorgängerregierung jahrelang gestritten. Damals weigerte sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen - sehr zum Ärger des Innenministeriums und der Union.
Auch im schwarz-roten Regierungsbündnis blieben die Differenzen zwischen Innen- und Justizministerium bestehen. Maas kündigte an, mit einer Gesetzesinitiative so lange zu warten, bis der EuGH endgültig entschieden habe. Dies sorgte in der Union für teils heftige Kritik. De Maizière erinnerte Maas an den Koalitionsvertrag, wonach die - bislang geltende - Richtlinie umzusetzen sei. Dort heißt es dazu unter anderem: „Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“
Im Dezember hatte aber der Generalanwalt beim EuGH in einem Gutachten zwar nicht die vorsorgliche Datenspeicherung als solche beanstandet, wohl aber die vorgesehene Dauer - laut Richtlinie bis zu zwei Jahre. Ähnlich hatte zuvor auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
In der gemeinsamen Sprachregelung von Maas und de Maizière wird nun betont: „Der Koalitionsvertrag gilt. Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird.“ Dabei würden die Vorgaben des Verfassungsgerichts und die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt: „Wir werden darauf achten, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend zu schützen. Zwangsgelder werden wir nicht riskieren.“
Die Linke verlangte, die Datenspeicherung auf Vorrat nicht nur aufzuschieben, sondern endgültig davon Abstand zu nehmen. „Vor dem Hintergrund des NSA-Skandals grenzt es schon an eine Einladung zum Diebstahl, überhaupt über neue massenhafte Datensammlungen auch nur nachzudenken.“
De Maizière sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Die Vorratsdatenspeicherung hat sich zu einer Art Symbolthema entwickelt. Wenn man das Thema aber auf den sachlichen Kern zurückführt, hat es mit einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten, wie immer wieder behauptet wird, nicht viel zu tun.“