Geplantes Fahrverbot für Straftäter stößt auf Kritik

Berlin (dpa) - Anwälte halten nichts von der Idee, Kriminellen als zusätzliche Strafe den Führerschein zu entziehen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, sagte der Deutschen Presse-Agentur, ein Fahrverbot sei leicht zu umgehen.

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Außerdem treffe ein Fahrverbot die Menschen je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich. Auch von anderen Seiten kommt Kritik an den Plänen aus dem Bundesjustizministerium. Innerhalb der Regierung gibt es bei dem Thema ebenfalls noch Gesprächsbedarf.

Bisher wird der Führerschein nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entzogen. Künftig soll diese Einschränkung nicht mehr gelten. Ein Richter soll dann - zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe - als „Nebenstrafe“ auch bei allen anderen Vergehen ein Fahrverbot für ein paar Monate verhängen dürfen. Das heißt, zum Beispiel auch bei Steuerhinterziehung, Diebstahl, Körperverletzung oder unterlassenen Unterhaltszahlungen.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf diesen Schritt verständigt. Das Justizministerium hatte dazu bereits im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt, der derzeit noch abgestimmt wird. Länder und Verbände haben noch bis zum Ende der Woche Zeit, ihre Stellungnahme zu den Plänen abzugeben. Ressortchef Heiko Maas (SPD) will das Vorhaben noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Er argumentiert, es gebe Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erziele.

Automobil-Verbände und Polizeigewerkschafter lehnen das Vorhaben ab. Auch Anwälte haben Bedenken. „Ein Fahrverbot trifft den Betroffenen jeweils unterschiedlich“, sagte DAV-Präsident Schellenberg. „Ein Familienvater auf dem Land ist stärker auf ein Fahrzeug angewiesen als ein Single in einer Großstadt mit gut ausgebautem öffentlichem Nahverkehrsnetz.“ Die Bestrafung sei deshalb ungleich. Ein Fahrverbot könne auch umgangen werden. „Wer es sich leisten kann, engagiert einen persönlichen Fahrer oder greift auf Fahrdienste und Taxis zurück.“ Außerdem könne ein Fahrverbot nur jemanden treffen, der eine Fahrerlaubnis habe.

Aber auch innerhalb der Bundesregierung gibt es noch Gesprächsbedarf. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte in Berlin, die Fahrerlaubnis zu verlieren, habe einen erzieherischen Charakter. Dahinter stecke die Frage, ob jemand für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sei oder nicht. „Da ist es aus unserer Sicht so, dass eine Ausdehnung auf jegliche Straftatbestände schwer vorstellbar ist.“ In welchen Fällen das möglich sei, werde die weitere Ressortabstimmung zeigen.