Grüne fordern rasche Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Berlin (dpa) - Die Grünen dringen auf eine rasche Entschädigung von homosexuellen Männern, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren.

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In einem Gesetzentwurf heißt es: „Für nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilte steht eine verfassungsgebotene Rehabilitierung noch aus. Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates“. Über die Initiative hatten zuerst Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.

Damit machen die Grünen Druck auf Justizminister Heiko Maas (SPD), der im Mai entsprechende Schritte angekündigt hatte. Einen Zeitplan dafür gibt es aber noch nicht. Am Montag sagte eine Sprecherin des Ministeriums lediglich, ein Gesetzentwurf werde „demnächst“ vorgelegt. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck twitterte: „Wenn @HeikoMaas bis Ende der Sommerpause nicht handelt, bringen wir ein!“

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50 000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Homosexuelle Handlungen unter Männern blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll über einen Fonds organisiert werden.