Gericht kippt Augsburger Rathaus-Verbot für AfD-Chefin Petry

Augsburg (dpa) - Das Hausverbot für AfD-Chefin Frauke Petry im Augsburger Rathaus ist nach einer Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das Gericht gab einem Eilantrag der Parteivorsitzenden statt.

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Petry will am Freitagabend beim Neujahrsempfang der beiden Augsburger AfD-Stadträte im historischen Rathaus sprechen.

Nach Ansicht der Richter ist es üblich, dass die Stadtverwaltung den Fraktionen und Wählergruppen Repräsentationsräume im Rathaus zur Verfügung stellt. Dies gelte „insbesondere auch zur Abhaltung von Neujahrsempfängen unter Teilnahme überörtlicher politischer Prominenz“, begründete Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier die Entscheidung.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl will seit den umstrittenen Äußerungen Petrys über den Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge die Veranstaltung verhindern. Der CSU-Vizevorsitzende betont die Bedeutung des Rathauses als Gedenk- und Repräsentationsort für Augsburg, das sich als Friedensstadt bezeichnet und einen internationalen Friedenspreis vergibt.

In einem weiteren Eilverfahren will das Verwaltungsgericht bis Freitag entscheiden. Die Stadt hatte gegen Petry nicht nur persönlich ein Hausverbot verhängt, sondern den gesamten AfD-Empfang untersagt. Nach der Entscheidung zum Hausverbot ist allerdings davon auszugehen, dass die Richter auch dieses Verbot kippen.

Zunächst blieb offen, ob die Stadt die Gerichtsentscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anfechten will. Die Augsburger FDP warf OB Gribl vor, dass er Augsburg „deutschlandweit blamiert“ und „die AfD mit seiner symbolpolitischen Verbotsanordnung unnötig gestärkt“ habe.

Gribl hat aus Protest gegen den Auftritt der AfD-Chefin eine Stadtrats-Sondersitzung angesetzt, die am Freitag eine Etage über dem AfD-Empfang stattfinden soll. Vor dem Rathaus soll es zudem eine Mahnwache gegen Rechtspopulismus geben.