Gesetzesänderung: Weshalb wenige Apotheker bald kräftig verdienen

Die Politik hat eine umstrittene Pauschale für Notdienste beschlossen.

Berlin. Für einige Apotheker dürfte Weihnachten ein doppelter Grund zur Freude sein. Ihnen winkt ein Extra-Honorar von fast 13 000 Euro. Die Neureglung der Vergütung für Nacht- und Notdienste macht‘s möglich.

Pro Jahr werden bei den 21 000 deutschen Apotheken rund 500 000 Bereitschaftsdienste registriert. Im Schnitt ist jede Apotheke zwei Mal im Monat an der Reihe. Es gibt aber auch Ausnahmen. Auf den norddeutschen Inseln zum Beispiel, wo manche Apotheke ganz allein dasteht.

Nach den alten Vergütungsbestimmungen bekam ein Apotheker, der sein Geschäft in Bereitschaft hielt, 2,50 Euro extra für jedes verschreibungspflichtige Medikament. Was sich in Ballungszentren lohnte, war in strukturschwachen Regionen ein Problem.

Um die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten weiter zu gewährleisten, ersann die schwarz-gelbe Bundesregierung das „Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz“. Demnach sollen die Apotheker eine Pauschale erhalten. Seit August sammelt deshalb ein Fonds Geld von den Versicherten ein, der vom Apothekerverband verwaltet wird. Seitdem sind zusätzlich 16 Cent auf jede verschreibungspflichtige Arznei fällig.

Die Pauschale für die Apotheker errechnet sich dann aus der Anzahl der verkauften Packungen und der von ihnen mitgeteilten Notdienste. Ihre erstmalige Auszahlung, es geht um die Monate August und September, soll am Freitag erfolgen. Nach Angaben der „Deutschen Apotheker Zeitung“ wird die Pauschale 213 Euro pro Notdienst betragen. Bei einer normalen Apotheke wären das rund 850 Euro extra für die beiden Monate. Es gibt aber auch einige wenige, die für den Abrechnungszeitraum ordnungsgemäß 61 Notdienste abgerechnet haben. Ihr Extra-Honorar beträgt fast 13 000 Euro. Pro Jahr wären das stolze 78 000 Euro.

So viel Geld für einen gesunden Schlaf sei doch zu viel, spotten Insider. Dagegen argumentieren die Befürworter, dass damit nicht Arbeit, sondern Dienstbereitschaft vergütet werde. Im Bundesgesundheitsministerium wird über eine Deckelung diskutiert, also einen monatlichen oder jährlichen Höchstsatz.