Gespräche in Rom: Fall Tebartz-van Elst steuert auf Entscheidung zu

Mit der Billig-Airline Ryanair ist der Limburger Bischof nach Rom geflogen. Dort geht es um die Zukunft des Limburger Bischofs.

Limburg. Der Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst steht vor einer Entscheidung.

Der Bischof flog a mSonntag nach Rom — mit einer Maschine der Billig-Airline Ryanair. Reisende hatten den Geistlichen am Morgen am Hunsrück-Flughafen Hahn gesehen. Einer der Kritiker von Tebartz-van Elst, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, reiste Am Sonntagabend an.

Entweder will er kämpfen und Zollitsch zuvorkommen. Der Freiburger Erzbischof wird erst in den nächsten Tagen mit Papst Franziskus sprechen und hat sich ungewöhnlich deutlich vom Gebaren des Limburger Bischofs distanziert. Oder Tebartz-van Elst will sein Amt aufgeben.

Dafür spricht: Papst Franziskus hat seit seinem Amtsantritt die Würdenträger der Kirche immer wieder zu mehr Bescheidenheit aufgerufen. Dagegen spricht: Der Limburger Bischof hat die Unterstützung des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Der bezeichnet die Vorwürfe als eine „Medienkampagne“.

Der Bischof soll die Kosten für Umbauten, Sanierungen und Neubauten am Bischofssitz verschwiegen und falsch dargestellt haben. Dazu kamen viele luxuriöse Extras. Die Kosten wurden auf 31 Millionen Euro beziffert.

Ja. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ könnten die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen auf bis zu 40 Millionen Euro klettern. Die Stadtverwaltung rechne wegen der durch den Umbau entstandenen Schäden an angrenzenden Straßen und Häusern mit weiteren Kosten. Laut „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ seien unter der Ägide des Bischofs über Jahre hinweg die Baukosten verschleiert worden.

Demnach war dem Vermögensverwaltungsrat im Sommer 2011 ein Kostenvolumen in Höhe von 17 Millionen Euro vorgelegt worden. Diese Summe sei in zehn Einzelprojekte gestückelt gewesen, die allesamt unter der Grenze von fünf Millionen Euro lagen, ab der Bauvorhaben dem Vatikan zwingend angezeigt werden müssen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides statt beantragt. Der Bischof soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien unwahre Angaben gemacht haben. Sollte das Amtsgericht zustimmen, wäre das ein einmaliger Vorgang.

Nein. Er kann dem Papst anbieten, auf sein Amt zu verzichten. Der Bischof behält dann seinen Titel, aus dem Diözesanbischof als Vorsteher eines Bistums wird aber ein Titularbischof.

Aus schwerwiegenden Gründen kann der Papst auch einen Bischof seines Amtes entheben.