Bis zu fünf Jahre Haft Gewalt gegen Polizisten soll strenger bestraft werden

Berlin (dpa) - Polizisten, Retter und Feuerwehrleute sollen besser vor rabiaten Attacken bewahrt werden - mit strengeren Strafen für Angreifer. So sollen tätliche Übergriffe künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

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Das gilt schon dann, wenn die Attacken sich gegen Polizisten richten, die mit einfachen „Diensthandlungen“ wie Streifenfahrten und Unfallaufnahmen beschäftigt sind. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

Bisher droht dies nur bei „Vollstreckungshandlungen“ wie Festnahmen. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, zunehmende Übergriffe seien völlig inakzeptabel. Zum Schutz vor Terror brachte das Kabinett außerdem auf den Weg, dass mehr Straftäter nach Ende einer Haft per elektronischer Fußfessel überwacht werden können.

Maas sagte: „Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen.“ Daher sollten Angriffe besser erfasst und härter bestraft werden. „Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient.“ Im Jahr 2015 wurden fast 64 400 Attacken auf Polizisten registriert, zwei Jahre zuvor waren es 59 000 gewesen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière forderte eine „gesellschaftliche Ächtung“ der Gewalt gegen Polizisten. Der beschlossene Entwurf zur strengeren Bestrafung solcher Attacken sei wichtig, sagte der CDU-Politiker in Gießen. Es müsse aber auch einen Konsens in der Gesellschaft geben, dass etwa zweideutige Banner wie „Bullen schlachten“ wie beim jüngsten Bundesligaspiel von Borussia Dortmund gegen RB Leipzig nicht hinnehmbar seien.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte die strengere Bestrafung und mahnte generell mehr Respekt für Staatsdiener an. Solche Angriffe seien „kein Kavaliersdelikt“, sagte der Vorsitzende Rainer Wendt der Deutschen Presse-Agentur. Gebraucht werde aber auch mehr Personal, um schon durch eine größere Stärke vor Ort deeskalierend zu wirken. CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte der dpa, zu Recht gehörten diejenigen hart bestraft, „die Polizisten und Einsatzkräfte in ihrer Arbeit behindern, auf sie einschlagen oder sie mit Steinen bewerfen“.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte, fehlender Respekt werde nicht durch einen Sondertatbestand kompensiert. Nötig sei etwa mehr Personal, „damit man auch einmal zu dritt in gefährliche Situationen gehen kann“, sagte Präsident Ulrich Schellenberg. Linke-Fraktionsvize Frank Tempel sprach von Symbolpolitik und mahnte eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze an. Zunehmende Verrohung sei zudem ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich nicht mit Strafgesetzen lösen lasse. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Regelung auf Beschäftigte in Bussen und Bahnen auszudehnen.

Zum Schutz vor Terroranschlägen soll die Überwachung extremistischer Straftäter mit elektronischen Fußfesseln ausgeweitet werden, wie das Kabinett beschloss. Ermöglicht werden soll dies künftig auch nach Verurteilungen wegen zusätzlicher schwerer Vergehen - unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Angeordnet werden kann dies demnach auch schon nach zwei statt drei Jahren verbüßter Haft. Maas sagte: „Verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient. Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten.“ Dabei seien Fußfesseln kein Allheilmittel, erleichterten aber die Behördenarbeit.

Eine elektronische Fußfesseln ist ein am Bein getragener Sender, der Ortungsdaten an eine Überwachungsstelle der Länder übermittelt. Alarm wird ausgelöst, wenn ein Betroffener sich nicht an Auflagen hält oder den Sender manipuliert. Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, mit der Fußfessel rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher nach der Haft zu überwachen. Das Kabinett hatte kürzlich bereits beschlossen, islamistische Gefährder per Fußfessel zu überwachen, denen die Behörden Anschläge zutrauen.