Gleichstellungsgesetz für Zeitarbeiter kommt vorerst nicht

Berlin (dpa) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) strebt bis auf weiteres kein Gesetz zur Gleichstellung von Zeitarbeitern mit Stammbeschäftigten an. Tarifliche Lösungen hätten „Vorfahrt“ vor einer gesetzlichen Regelung, sagte die Ministerin dem „Handelsblatt“.

Kritik kam von der SPD.

Von der Leyen will zunächst abwarten, wie sich Vereinbarungen der Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche über steigende Zuschläge für die Branchen Stahl, Metall/Elektro und Chemie auswirken, die nach ihren Worten „ganz dicht an gleiche Löhne für Zeit- und Stammkräfte heranreichen“. Ähnliches werde jetzt auch in Branchen wie Gesundheit, Druck, Logistik und Verkehr vorbereitet.

Zusammen mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und DGB-Chef Michael Sommer will von der Leyen im November prüfen, „ob die Entwicklung weiter in die richtige Richtung läuft. Tarifliche Lösungen haben Vorfahrt, aber im Hintergrund steht immer die Option eines gesetzlichen Eingreifens, falls der Prozess zum Erliegen kommt.“

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sagte, die von den Tarifparteien in einigen Branchen vereinbarten Zuschläge für Beschäftigte in der Leiharbeit rechtfertigten nicht die Untätigkeit der Ministerin. „Nach wie vor gibt es Handlungsbedarf in der Leiharbeit: Der Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit muss gesetzlich durchgesetzt, eine Höchstüberlassungsdauer und mehr Mitbestimmungsrechte müssen gesetzlich festgelegt werden.“

Für NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) droht nun ein „Flickenteppich von sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnissen und Arbeitsbedingungen“. In Branchen mit starken Gewerkschaften gebe es dann vernünftige Regelungen, in anderen nicht. „Deshalb gibt es zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche keine Alternative“, sagte Schneider der Nachrichtenagentur dpa.

Gewerkschaftsforderungen nach zusätzlichen Beschränkungen der Zeitarbeit, etwa in Form einer gesetzlichen Höchstverleihdauer, lehnte von der Leyen ab. Gegen Missbrauch und Fehlentwicklungen gebe es bereits eine „Drehtürklausel“ und den Mindestlohn für Zeitarbeiter. „Wir dürfen die Zeitarbeit nicht überregulieren“, sagte die Ministerin. Die schwarz-rote Thüringer Landesregierung kündigte unterdessen eine Bundesratsinitiative für einen für alle Branchen und Regionen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn an.