Glücksspiel-Verbot für Bedürftige löst Empörung aus

Politiker und Arbeitslosenverbände reagieren mit Unverständnis auf den Beschluss des Landgerichts Köln.

Düsseldorf. Der Exklusiv-Bericht in der Donnerstagsausgabe unserer Zeitung über das vom Landgericht Köln verhängte Glücksspiel-Verbot für Hartz-IV-Empfänger hat bundesweit Erstaunen und Empörung ausgelöst. Das Gericht hatte in einer einstweiligen Verfügung Westlotto in Münster untersagt, Spielscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen.

Ein Gerichtssprecher relativierte am Donnerstag seine ursprünglichen Aussagen gegenüber unserer Zeitung: Die Entscheidung des Gerichts bei Hartz-IV-Beziehern beziehe sich nur auf Sportwetten und „zumindest vorläufig“ nicht auf Lotto-Scheine.

Karl-Josef Laumann, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Düsseldorf, sagte unserer Zeitung dazu: „Ich verstehe dieses Urteil nicht. Es ist nicht kontrollierbar. Außerdem hat auch ein Hartz-IV-Empfänger ein Recht darauf, über sein Geld frei zu verfügen.“

Der Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), betonte: „Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass andere Gerichte zu völlig anderen Ergebnissen kommen.“ Sein Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), warf die Frage auf, ob sich die Einhaltung der Verfügung überhaupt überwachen lasse.

Für Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen-Forum Deutschland, ist der Beschluss des Gerichts „eine absurde und skurrile Entscheidung“. Die Entscheidung führe dazu, dass „eine große Bevölkerungsgruppe stigmatisiert wird“. Im Internet-Forum unserer Zeitung wie auch in anderen InternetForen schlugen die Wellen der Empörung hoch.

In den NRW-Lottoannahmestellen herrscht große Verunsicherung, wie das Verbot kontrolliert werden kann. WestLotto in Münster kündigte an, sofort mit allen juristischen Mitteln gegen den Gerichtsbeschluss vorzugehen.