Google setzt Urteil zum Vergessenwerden im Internet um

Mountain View (dpa) - Google beugt sich europäischem Recht: Europäer können ab sofort die Löschung unerwünschter Suchergebnisse über sie beantragen. Der US-Konzern stellte am Freitag ein entsprechendes Formular ins Netz.

Damit setzte Google nach gut zwei Wochen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet um. Google-Chef Larry Page zeigte sich offener für europäische Datenschutz-Bedenken, warnte aber zugleich vor möglichen negativen Folgen des EuGH-Urteils für Innovationen und Demokratie.

Google schaltete ein Formular frei, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann. Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hieß es.

Die Ausweispflicht stieß auf Kritik des in Deutschland für Google zuständigen Hamburger Datenschützers Johannes Caspar. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Google müsse nun „unverzüglich nachbessern“. Das Formular verlangt nach einer „Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises“.

Der EuGH hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung der Anträge dauern könnte und wie viele Mitarbeiter dafür abgestellt worden seien. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten. Sie müssten erneut über das neue Formular gestellt werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der Domain „Google.com“.

Vieles sei für die Umsetzung des Urteils noch unklar - zum Beispiel, nach welcher Frist die Links zu den Informationen gelöscht werden sollten, sagte ein Sprecher. Google rechnet damit, dass Streitfälle vor Gericht landen werden.

Google-Chef Page warnte, die EuGH-Entscheidung könne jungen Internet-Startups schaden. „Wir sind ein großes Unternehmen und wir können auf solche Sorgen antworten und Geld dafür ausgeben, es ist kein Problem für uns“, sagte er der „Financial Times“. Ein Google, das noch aus drei Leuten in einer Garage bestand, hätte es aber härter getroffen. Er befürchte auch, dass dies ein ermutigendes Signal für Regierungen sein könnte, die Online-Zensur betreiben.

„Wir versuchen, europäischer zu sein“, sagte Page der „Financial Times“. Der Konzern wolle die Datenschutz-Problematik stärker aus dem europäischen Blickwinkel betrachten. Zugleich appellierte er erneut, Daten von Menschen mutiger zum Beispiel für medizinische Forschung einzusetzen. „Ich denke, wenn wir Gesundheitsdaten quer durch Europa und die USA teilen würden, könnten wir 10 000 Leben in diesem Jahr retten. In 10 oder 20 Jahren sind wir vielleicht soweit, aber in der Zwischenzeit sterben Menschen.“

Google betont, dass man bei der Prüfung der Löschanträge untersuchen werde, ob es ein öffentliches Interesse an den Informationen gebe - zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Google bildet zugleich einen Beirat, der den Konzern beim Umgang mit dem Problem beraten soll. Dem Beirat gehört unter anderen der Gründer des Online-Lexikons Wikipedia, Jimmy Wales, an, der die EuGH-Entscheidung scharf als Schritt zur Zensur kritisiert hatte.

In dem vom EuGH behandelten Fall hatte ein Spanier geklagt, dessen Grundstück vor mehr als 15 Jahren zwangsversteigert wurde. Die Informationen über die Pfändung wurden 1998 in einer spanischen Zeitung und im Internet veröffentlicht. Der Betroffene wandte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens einen Link dazu anzeigte. Die Pfändung verdiene keine Erwähnung mehr. Der Kläger zeigte sich in der „FT“ zufrieden mit dem Google-Verfahren.